In dieser Woche entscheidet der Deutsche Bundestag im Schnellverfahren über die Hilfen für Landkreise, Städte und Gemeinden, die infolge der Corona-Pandemie notwendig werden. Der Bundesrat beschließt am 18.9.2020. Heute wiederum findet eine Anhörung im Haushaltsausschuss zum Gesetzespaket statt. „Für die Erhöhung des Bundesanteils an den KdU auf maximal 74 % ist eine Verfassungsänderung notwendig, damit die Landkreise und kreisfreien Städte diese kommunale Aufgabe auch künftig eigenverantwortlich wahrnehmen können und es nicht zu Bundesauftragsverwaltung kommt“, so Sager. „Diese selbstverwaltungskonforme Lösung ist der richtige Weg.“
Die Entlastung bei den KdU gehe damit weit über den Altschulden-Vorschlag des Bundesfinanzministers hinaus und helfe den Kommunen in ganz Deutschland. „Vorstößen aus einzelnen Bundesländern treten wir deshalb entgegen, die eine erneute Debatte um die Übernahme kommunaler Kassenkredite durch den Bund beginnen wollen. Dieses Thema muss für den Bund ein für alle Mal erledigt sein.“ Es sei vielmehr an den Ländern, endlich ihrer eigenen Verantwortung gerecht zu werden und den Abbau kommunaler Kassenkredite in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland anzugehen. „Sie dürfen nicht durch eine erneute Debatte ihre eigenen Handlungspflichten verschleppen“, verdeutlichte er.
Die Verantwortung der Länder für die Finanzierung der Aufgabenerfüllung der Kommunen habe auch das Bundesverfassungsgericht unlängst in anderem Zusammenhang bekräftigt. Es hatte mit Beschluss vom 7.7.2020 festgestellt, dass der Bund das Bildungspaket für Kinder und Jugendliche im Sozialhilfebezug nicht den Kommunen übertragen durfte. Dieses sog. Durchgriffsverbot im Grundgesetz bezwecke vor allem, dass den Kommunen Aufgaben nicht übertragen werden dürften, wenn damit mehr als unerhebliche Auswirkungen auf ihre Organisations-, Personal- und Finanzhoheit verbunden seien. „Damit trifft Karlsruhe fundamentale Aussagen, die für die Finanzierung der Aufgaben von Landkreisen, Städten und Gemeinden von immenser Bedeutung sind, nicht nur bezogen auf die Sozialhilfe.“
Das Gericht habe klargestellt, dass eine Übertragung von bundesgesetzlich festgelegten Aufgaben immer seitens der Länder zu erfolgen habe, die dann nach den jeweiligen Landesverfassungen auch für die Finanzierung aufkommen müssten. „Bis zum 31.12.2021 haben Bund und Länder nun Zeit, den bestehenden verfassungswidrigen Zustand zu bereinigen“, sagte der DLT-Präsident. Über diesen Mechanismus werde letztlich sichergestellt, dass die Kommunen eine angemessene Erstattung des damit verbundenen finanziellen Mehrbedarfs erhalten. „Das aber wiederum wirkt der Entstehung kommunaler Kassenkredite entgegen, weshalb diese Verfassungsgerichtsentscheidung auch im Zusammenhang mit den Corona-Hilfen für die Kommunen relevant ist.“
Sager warb abschließend für eine breite Zustimmung zum Gesetzespaket: „Die Corona-Hilfen sind für die Landkreise, Städte und Gemeinden von großer Bedeutung. Das sollte in Anbetracht der beabsichtigten Grundgesetzänderungen nicht nur für die Länder im Bundesrat, sondern auch für die Opposition im Deutschen Bundestag entscheidend sein.“
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