Dannecker verweist darauf, dass viele Hauseigentümer angesichts komplizierter steuerlicher Regelungen auf die Installation einer Photovoltaikanlage verzichten: „Es darf nicht sein, dass dieses Potential ungenutzt bleibt“, sagte Ingenieur. Gleiches gelte für Gewerbetreibende und mittelständische Unternehmen, die ihre Dachflächen zur Stromerzeugung nutzen wollen: „Wir brauchen Motivation durch einfache Regelungen und den Verzicht auf Bürokratie. Die EEG-Novelle könnte dazu eine Gelegenheit bieten.“
Die derzeit innerhalb der Koalition geführten Diskussionen über Beibehaltung oder Abschaffung der EEG-Umlage zeige Dannecker zufolge, dass noch vieles offen ist bei der Novelle des EEG: „Mir scheint, da ist noch nichts in Stein gemeißelt. Wir sollten jetzt die Chance nutzen und insbesondere die Stromerzeugung auf Hausdächern vereinfachen und attraktiver machen. Der Gebäudebereich ist ohnehin ein schlafender Riese, welcher der Energiewende ausgesprochen nützlich sein kann.“
Einfachere Regelungen fordert Dannecker auch, wenn es um den Mieterstrom geht: „Auch hier schrecken komplizierte und bürokratische Hürden Vermieter davon ab, ihren Mietern auf einfache und nachvollziehbare Weise Strom vom eigenen Dach anzubieten. Gerade beim Mieterstrom bieten die in Deutschland vorhandenen Dachflächen enormes Potential. Eine eigene Arbeitsgruppe des Deutschen Energieberater-Netzwerks beschäftigt sich mit Vorschlägen, wie ein künftiges Mieterstrom-Modell aussehen könnte.“ Mehr dazu erfahren Sie unter https://www.deutsches-energieberaternetzwerk.de/wp-content/uploads/2020/05/200205-Mieterstrom-Prozesse.pdf.
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