Gesetz gegen Abmahnmissbrauch: Meilenstein für Schutz kleinerer Handelsunternehmen

Vor der heutigen Beschlussfassung im Bundestag zum Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs begrüßt der Handelsverband Deutschland (HDE) den Gesetzentwurf, mit dem der Abmahnmissbrauch nach dem Lauterkeitsrecht besser bekämpft werden soll.

„Zahlreiche unseriöse Abmahnverbände und Rechtsanwaltskanzleien haben in den letzten Jahrzehnten die Instrumente der privaten Rechtsdurchsetzung als Einnahmequelle genutzt. Da ging es oft im Kern nicht darum, rechtskonformes Verhalten sicherzustellen, sondern nur darum, Unternehmen zur Kasse zu bitten“, so HDEHauptgeschäftsführer Stefan Genth. Das nun vorliegende Gesetz werde die Möglichkeiten des Abmahnmissbrauchs endlich einschränken und damit die private Rechtsdurchsetzung insgesamt stärken. Vorgesehen sind erweiterte Anforderungen an die Befugnis zur Geltendmachung von Ansprüchen, eine behördliche Kontrolle der klagebefugten Einrichtungen, verringerte finanzielle Anreize für Abmahnungen und verbesserte Möglichkeiten, Gegenansprüche anzumelden.

Genth: „Damit steht ein Instrumentenkasten bereit, um insbesondere kleinere Unternehmen wirkungsvoll vor den Praktiken der Abmahnindustrie zu schützen.“ Besonders bemerkenswert sei die Tatsache, dass der Kläger sich in Zukunft nicht mehr ein Gericht nach seinem Gusto auswählen könne, wenn er einen Online-Händler auf Unterlassung in Anspruch nehmen wolle. „Die Streichung des sogenannten Fliegenden Gerichtsstands war lange überfällig und ist ein echter Meilenstein für mehr Fairness im Prozess“, so Genth weiter.

Negativ bewertet der HDE allerdings, dass die Frage der Abmahnfähigkeit von Verstößen gegen das Datenschutzrecht nicht abschließend für alle Unternehmen gesetzlich geklärt wurde. „Hier hat der Gesetzgeber die Chance verstreichen lassen, Rechtsklarheit zu schaffen“, so Genth. Nun müsse die Sache vom EuGH entschieden werden – mit offenem Ausgang.

Über den Handelsverband Deutschland – HDE e.V.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) ist die Spitzenorganisation des deutschen Einzelhandels. Insgesamt erwirtschaften in Deutschland 300.000 Einzelhandelsunternehmen mit drei Millionen Beschäftigten an 450.000 Standorten einen Umsatz von rund 535 Milliarden Euro jährlich.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Handelsverband Deutschland – HDE e.V.
Am Weidendamm 1 A
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 726250-0
Telefax: +49 (30) 726250-99
http://www.einzelhandel.de

Ansprechpartner:
Stefan Hertel
Pressereferent
Telefon: +49 (30) 72625061
E-Mail: hertel@hde.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel