Bisher haben Unternehmen erst 250 Millionen Euro Überbrückungshilfe bekommen. Welche Unternehmen sind überhaupt in der Krise?
Andreas Steinberger: Die Krise betrifft viele Branchen, für die die Situation immer brenzliger wird. Vor allem für Veranstalter, Caterer, Schausteller, Clubs und Bars ist keine Entspannung in Sicht. Auch die Reisebranche leidet nach wie vor. Die Gastronomie erwartet im Herbst und Winter wieder Einschnitte, wenn die Bewirtung draußen wegfällt.
Warum nutzen diese Unternehmen die Überbrückungshilfe nicht?
Viele können sie nicht nutzen, weil sie die Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllen. Dazu gehören die 60-Prozent-Hürde, der Anteil der Fixkosten und der verzögerte Umsatzeinbruch.
- Die 60-Prozent-Hürde bedeutet, dass der Umsatz in den Monaten April und Mai insgesamt um mindestens 60 Prozent gegenüber dem Vorjahr eingebrochen sein muss. Allerdings waren viele Unternehmen kreativ und haben ihr Geschäftsmodell erweitertet, um den Umsatzrückgang abzufedern. Sie haben zwar noch immer weniger Umsatz, sind somit aber nicht förderberechtigt.
- Fehlende betriebliche Fixkosten sind vor allem für Soloselbstständige problematisch, weil sie normalerweise kaum betriebliche Fixkosten haben. Der Lebensunterhalt zählt nicht zu den Fixkosten.
- Der verzögerte Umsatzeinbruch könnte beispielsweise die Baubranche treffen. Die Auftragsbücher waren zu Jahresbeginn gut gefüllt und die Umsätze auch in der Hochphase der Krise gesichert. Das Problem sind nun fehlende Folgeaufträge, wodurch eine Schieflage droht.
Die zweite Phase der Überbrückungshilfe gilt von September bis November 2020. Reicht das, um Betriebe in Schieflage zu unterstützen?
Das hängt von den neuen Antragsbedingungen ab. Die Überbrückungshilfe einfach nur zu verlängern, ergibt keinen Sinn. In die Richtlinien müssen die bisher gesammelten Erfahrungen einfließen. Sonst können wieder nur wenige Betriebe profitieren.
Was sollte der Gesetzgeber konkret ändern?
Soloselbstständige und Künstler müssen Zugang zur Hilfe bekommen, auch wenn sie keine hohen betrieblichen Fixkosten vorweisen können. Möglich ist das zum Beispiel über einen gedeckelten fiktiven Unternehmerlohn, der Teile der Lebenshaltungskosten abdeckt. Außerdem müssen die neuen Vergleichszeiträume der Umsatzeinbußen für die zweite Phase so gewählt sein, dass Unternehmen das Programm nutzen können.
Wann gibt es die neuen Antragsbedingungen?
Betroffene können ab Oktober Anträge einreichen. Bis dahin wird die Regierung an den Eckpunkten der Überbrückungshilfe arbeiten. Vor Oktober rechne ich nicht damit.
Was können Unternehmen, für die es finanziell immer enger wird, jetzt schon tun?
Einige Soloselbstständige können Grundsicherung beantragen. Regelmäßige Gespräche mit der Bank sind ebenfalls sinnvoll. Wir Unternehmensberater helfen dabei, die Liquidität im Blick zu behalten und die Krise als Chance zu nutzen, sich neu zu orientieren und neue Möglichkeiten zu erarbeiten.
Zur Überbrückungshilfe gelangen Sie hier: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html
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