Die Betriebskrankenkassen begrüßen, dass der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds spürbar erhöht werden soll. Dies entspricht in der Tendenz dem Ergebnis der konstruktiven Gespräche zwischen den Gesetzlichen Krankenkassen und dem BMG. Hier war man sich über einen absehbaren, zusätzlichen Finanzbedarf von bis zu 16,6 Mrd. Euro einig. Daher hatten die Betriebskrankenkassen eine höhere Beteiligung des Bundes als die jetzt zugesagten 5 Mrd. Euro erwartet. Wir halten die Steuerfinanzierung der vollen Summe – angesichts der schon jetzt absehbaren wirtschaftlichen Folgen der Pandemie im Jahr 2020 sowie der grundsätzlichen Dynamik in der Ausgabenentwicklung – ausnahmsweise für geboten.
Sehr kritisch sehen die Betriebskrankenkassen den geplanten Eingriff in die Finanzreserven der Einzelkassen im Umfang von 8 Mrd. Euro. Dies ist nichts weniger als eine Sozialisierung eines Teils der Beiträge der gesetzlich Versicherten und ihrer Arbeitgeber in Deutschland. Die gesetzlichen Krankenkassen benötigen jedoch ausreichend Rücklagen, um für die absehbar anstehenden Herausforderungen und die Gestaltung einer pandemiefesten Struktur unseres Gesundheitssystems gewappnet zu sein. Dies gilt insbesondere für kleinere und mittelgroße Kassen, die durch teure Leistungsfälle und Ausgabenschwankungen stark belastet sein können. Die bisherigen Ausnahmeregelungen müssen für diese Kassen auch weiterhin gelten. Auch für die traditionellen Kassen im BKK-System sind besondere Regelungen zu treffen, zumal das Haftungsrisiko bei den Trägerunternehmen liegt. Der Anstieg der Zusatzbeiträge um 3 Mrd. Euro hätte durch eine vollständige Übernahme des zusätzlichen Finanzbedarfs ebenfalls vermieden werden können.
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