„Wir betrachten mit großer Sorge die zunehmende Illumination unserer Umgebung: Ob Hochhaus- oder Brückenbeleuchtung, LED-Spektakel, Riesen-LED-Schirme oder beleuchtete Jogging-Strecken – überall nimmt die künstliche Beleuchtung zu“, kritisiert der BUND-Landesvorsitzende Holger Sticht. „Das ist nicht nur aus Klimaschutzgründen kontraproduktiv, sondern belastet auch massiv die Ökosysteme.“
Neben der Intensiv-Landwirtschaft und dem Freiraumfraß gilt die Lichtverschmutzung als eine wesentliche Ursache für den alarmierenden Rückgang der Insekten. Etwa die Hälfte aller Insekten ist nachtaktiv. Da Insekten eine andere Farbwahrnehmung haben als Menschen, nehmen sie weißes Licht mit hohem Blauanteil als übermäßig hell wahr. Dadurch bleiben sie inaktiv, vermehren sich nicht mehr, bestäuben nicht oder werden durch helle Lichtquellen „eingefangen“. Dieser „Staubsauereffekt“ rührt daher, dass Milliarden von Insekten ihren eigentlichen Lebensraum verlassen und dort nicht mehr der Nahrungs- und Partnersuche nachgehen können. Die desorientierten Insekten werden zur leichten Beute anderer Tiere oder sterben bei Kollisionen oder durch Erschöpfung. Die nächtliche Beleuchtung stört ferner die Wahrnehmung wichtiger Signale, mit Hilfe derer sich nachtaktive Tierarten wie beispielsweise einige Käfer, Nachtfalter, Grillen und Spinnen orientieren. „Nächtliche Beleuchtung kann so zu einem lokalen Artenverlust führen“, konstatiert der BUND-Landeschef Sticht .
Auch Fledermäuse sind beeinträchtigt: Bei künstlich aufgehellter Nacht verringert sich die Zeit für die Nahrungssuche. Durch das Insektensterben verringert sich das Nahrungsangebot. Zugvögel lassen sich bei ihren nächtlichen Reisen durch künstliche Beleuchtung stark irritieren. Sesshafte Vögel leiden durch nächtliche Beleuchtung unter verkürzten Ruhezeiten.
„Es ist überfällig, dass die Landesregierung klare Regelungen gegen Lichtverschmutzung einführt. Auch eine Pflicht zur Aufstellung ökologischer Licht-Masterpläne auf kommunaler Ebene ist überfällig. Weniger statt mehr Licht muss dafür die Vorgabegabe sein“, fordert Sticht. So fordert der BUND zum Beispiel ein landesrechtliches Verbot von Himmelsstrahlern („Sky-Beamer“) und Einrichtungen mit ähnlicher Wirkung. Beim Aufstellen von Beleuchtungsanlagen im Innen- und Außenbereich müssten die Auswirkungen auf die Insektenfauna überprüft und die Ziele des Artenschutzes berücksichtigt werden. Beleuchtungseinrichtungen (z.B. Straßenlampen und -laternen) innerhalb oder in unmittelbarer Nähe von Schutzgebieten und anderen sensiblen Gebieten sollten zur Ausnahme werden.
Die Forderung nach Eindämmung der Lichtverschmutzung ist deshalb auch Gegenstand der von den NRW-Landesverbänden des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW (LNU) und des Naturschutzbund Deutschland (NABU) im Juli gestarteten Volksinitiative ‚Insekten retten – Artenschwund stoppen‚.
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