„Die Stromerzeugung aus Bioenergie harrt seit Jahren einer tragfähigen Perspektive. Mit dem EEG soll nun endlich das Klimaschutzprogramm 2030 umgesetzt werden, in dem der Bioenergie eine wichtige Rolle beigemessen wird. Leider werden mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf des BMWi jedoch keineswegs die formulierten Ziele mit ausreichenden konkreten Maßnahmen unterfüttert.
Zwar greift der Entwurf einige wichtige Punkte auf, für die wir intensiv geworben haben, wie die Verlängerung der Realisierungsfrist gerade für große Neuanlagen wie im Holzenergiebereich üblich, von 24 auf 36 Monate sowie die Streichung des Deckels für die Flexibilitätsprämie beim Biogas. Die Klarstellung dem Einspeisevorrang für Altholzkraftwerke begrüßt die Branche genauso wie die ansatzweise Rückbesinnung auf Biomethan.
Die entscheidenden Stellschrauben jedoch, die unabdingbar sind, um den bereits eingesetzten Rückbau der Bioenergieanlagen in Deutschland abzuwenden und ihr Potenzial für Klimaschutz und Energiewende zu erhalten, bleiben unberührt. Statt beherzt die Weichen für die Zukunft zu stellen, werden vielmehr sogar neue Stolpersteine eingebaut, die in der Kürze der Zeit kaum hinsichtlich ihrer Folgen abzuschätzen sind, wie zum Beispiel die Südquote oder neue Anforderungen an den Nachweis der Hocheffizienz. Kurzum: mit dem vorliegenden Entwurf sind die Ziele der Bundesregierung nicht zu erreichen, da die Bioenergie den ihr im Klimaschutzprogramm 2030 zugedachten Beitrag nicht leisten kann.
Insbesondere drei Kernaspekte sind aus unserer Sicht nachzubessern: Die Höhe der Gebotshöchstwerte in den Ausschreibungen ist so anzupassen, dass ausreichend Projekte realisiert bzw. weiter betrieben werden können, um die Ausschreibungsvolumina zu füllen. Die Güllevergärung ist, wie im Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen, zu stabilisieren und weiter auszubauen. Und die Ausschreibungsvolumina müssen so erhöht werden, dass die Branche den ihr zugedachten beträchtlichen Beitrag zum Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostrombedarf 2030 in Höhe von 42 Terawattstunden auch erfüllen kann.“
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