"Sollte der Gesetzentwurf ohne grundlegende Änderungen in Kraft treten, kostet das allein den mittelständischen Einzelhandel mindestens drei Milliarden Euro. Denn die Regelungen sehen vor, dass auch kleine und mittelständische Unternehmen dann Compliance-Systeme aufbauen müssten. Das ist eine unverhältnismäßig hohe Belastung, die viele Händler mitten in der Corona-Krise nicht stemmen können", so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Die Behauptung der Bundesregierung, der Gesetzesentwurf löse in der Wirtschaft keine zusätzlichen Kosten aus, halte folglich dem Realitätscheck nicht stand.
Der HDE unterstützt deshalb die Empfehlung des Wirtschaftsausschusses des Bundesrats, Ausnahmebestimmungen für den Mittelstand zu erlassen.
Aber auch grundsätzlich geht der Gesetzesentwurf aus Sicht des Handelsverbandes in die falsche Richtung: "Der gesamte Gesetzentwurf gehört auf den Prüfstand", so Genth. Die vorgesehenen Regelungen verstießen gegen elementare rechtsstaatliche Grundsätze wie das Verhältnismäßigkeits- und das Verschuldensprinzip. Der Rechtsausschuss des Bundesrats sieht wegen der drohenden Überlastung der Staatsanwaltschaften in Folge des Gesetzes sogar die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats in Gefahr und betont, dass die knappen Ressourcen der Justiz nicht durch ein solch unausgegorenes Gesetzgebungsvorhaben vergeudet werden dürften.
Genth: "Der Gesetzgeber sollte den Entwurf zurückziehen und grundlegend überarbeiten. Die Defizite und Risiken für Rechtsstaat sowie Mittelstand sind einfach zu groß."
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