Das bisher durch die Thüringer Agrar- und Umweltverwaltung eröffnete Verfahren ist nicht umsetzbar. Das Verfahren sieht eine verpflichtende Begutachtung der von Feldmäusen befallen Flächen vor, um möglicherweise vorkommende Feldhamster zu schützen, bevor die Landwirt*innen die Feldmäuse mit Rodentiziden bekämpfen dürfen. „Bis eine Begutachtung fertig ist, ist der jetzt ausgesäte Raps durch die Mäuse großflächig aufgefressen“, so Wagner. Auch die dafür notwendigen Gutachterkapazitäten sind nicht ansatzweise ausreichend, um eine effektive Abarbeitung in der zur Verfügung stehenden Zeit zu gewährleisten.
Unverständlich aus Sicht des TBV ist die Empfehlung des Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlicher Raum (TLLLR), die Feldmauspopulation mittels intensiverer Bodenbearbeitung oder durch „schwarz“ machen der Felder zu bekämpfen. So ist z.B. der verstärkte Einsatz des Pfluges, für die Feldhamster sehr problematisch, da hier neben den Mäusegängen auch Hamsterbauten zerstört werden können. Zudem verringert sich durch die vermehrte Bodenbearbeitung das Futterdargebot nicht nur für die Feldmaus, sondern auch für den zu schützenden Feldhamster, da die Flächen „schwarz“ gemacht werden und brach liegen. Die vermehrten Erdbewegungen führen außerdem zur Vergrämung des Hamsters. Eine weitere Nebenwirkung intensiver Bodenbearbeitung ist die Schädigung der Bodenstruktur. Zudem steigt die Verdunstung des Wassers und der Boden trocknet aus, was gerade mit Blick auf die derzeitige Trockenheit problematisch ist. Auch der Aufbau von Humus verringert sich.
Allein in den am stärksten betroffenen Landkreisen Erfurt, Gotha, Sömmerda, Weimarer Land, llmkreis und Greiz sind derzeit bis zu 80 Prozent der gesamten Acker- und Grünlandflächen von der Feldmausplage betroffen. Seit August wurden dort ca. 32.000 Hektar Winterraps ausgesät. Diesen Flächenumfang können die wenigen zur Verfügung stehenden Gutachter*innen in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht untersuchen. Bei einem Zeitbedarf von ca. einer Stunde auf einem Hektar Ackerland würden in den benannten Kreisen ca. 25.000 Arbeitsstunden anfallen.
Hintergrund
Rodentizide gehören zur Klasse der chemischen Pflanzenschutzmittel und dienen zur Bekämpfung von Schadnagern, wie der Feldmaus. Zur Bekämpfung von Schadnagern sind in Deutschland im Rahmen des Pflanzenschutzes lediglich Mittel mit dem Wirkstoff Zinkphosphid zugelassen. Zinkphosphidköder müssen in die Löcher der Nagetiere abgelegt oder in geeigneten Köderstationen verwendet werden. Durch eine sachgerechte verdeckte Ausbringung ist ein Schaden an Nichtzielorgansimen (Feldhamster, Haselmaus, Greifvögel usw.) nicht gegeben, da der direkte Kontakt von Nichtzielorganismen zu dem Präparat nicht besteht. Trotz der Förderung von Greifvögeln oder Niederwild wie z.B. dem Fuchs, reichen diese Fressfeinde nicht aus, um die massenhafte Population der Feldmäuse zu dezimieren.
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