Autonomie und Selbstbestimmung gehören zu den menschenrechtlichen Errungenschaften der Moderne. Sie gelten einerseits als so maßgeblich, dass das Bundesverfassungsgericht daraus aktuell ein übergeordnetes, von keiner besonderen Lebenslage abhängiges „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“ ableitet, das die Menschenwürde dieser Autonomie unterordnen will. Andererseits zeigt gerade die Corona-Pandemie deutlich, dass der von der Menschenwürde abgeleitete unbedingte Schutz des Lebens höchste Priorität hat, auch gegenüber der Selbstbestimmung. „Menschenwürde hat höchste Priorität und ist die Grundlage unseres Staates“, fasst Alexandra Linder, Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht, zusammen.
In einem Grundsatzreferat ordnete Prof. Dr. Christoph Böhr, außerordentlicher Professor für Gegenwartsfragen, die Menschenwürde sowie Fremd- und Selbstbestimmung ethisch ein und veranschaulichte, wie subtil Fremdbestimmung sein und eine angebliche Selbstbestimmung maßgeblich beeinflussen könne.
Das noch relativ junge Forschungsfeld der pränatalen Psychologie präsentierte die Bindungsanalytikerin und Krisenbegleiterin Silke Nixdorff und verdeutlichte, wie folgenreich diese erste existentielle Bindung von der Zeugung bis zur Geburt und die damit verbundenen Erfahrungen für das gesamte weitere Leben eines Menschen sind.
Welche Risiken Mütter auf sich nehmen, um ihre Kinder vorgeburtlich therapieren zu lassen, erläuterte anschließend Prof. Dr. Holm Schneider, Oberarzt und Abteilungsleiter für Molekulare Pädiatrie am Universitätsklinikum Erlangen, der eine solche Therapie selbst entwickelt hat. Verschiedene genetische Besonderheiten und Krankheiten lassen sich im Mutterleib erfolgreicher behandeln als nach der Geburt.
Den Bogen zum Lebensende schlug Dr. Christian Spaemann, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin. Er berichtete unter anderem aus seiner praktischen Erfahrung mit suizidalen Patienten und verdeutlichte die Gefahren einer als absolut gesetzten Autonomie und Selbstbestimmung für die Menschen und die Gesellschaft.
Diese Fachtagung ist der Auftakt eines Lebensrechtswochenendes, das der Bundesverband Lebensrecht jedes Jahr im September organisiert. Höhepunkt ist der Marsch für das Leben am Samstag, 19.09.2020, der dieses Jahr zum 16. Mal in Berlin stattfindet.
Einige Vorträge werden aufgezeichnet und sind ab dem 25.09.2020 unter www.bundesverband-lebensrecht.de/fachtagung oder auf dem YouTube-Kanal „Bundesverband Lebensrecht e.V.“ verfügbar.
Der Marsch für das Leben kann auf der Facebook-Seite „Bundesverband Lebensrecht e.V.“, bei EWTN und auf YouTube live verfolgt werden.
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