Der SBV machte deutlich, dass eine generelle Lohnerhöhung 2021 in der heutigen Situation vor der Delegiertenversammlung des SBV keine Chancen haben würde. Die oberste Priorität des SBV ist es, Arbeitsplätze zu erhalten, was in der heutigen Situation sehr anspruchsvoll ist. Vielmehr wird vom weiteren Verlauf der Baukonjunktur abhängen, ob das heutige Lohnniveau mit diesem wichtigen Ziel überhaupt gehalten werden kann.
Für das Jahr 2020 rechnet der SBV mit einem Umsatzrückgang von über 5 Prozent. Gleichzeitig sinken die Konsumentenpreise bis Ende 2021 voraussichtlich um 0.9 Prozent. Die Kaufkraft der Arbeitnehmer, die in den letzten beiden Jahren jeweils stattliche Lohnerhöhungen von 80 Franken pro Monat erhalten haben, steigt. Das Bauhauptgewerbe ist seit längerem von einem intensiven Wettbewerb geprägt. Produktivitätssteigerungen sind in den letzten Jahren zum grossen Teil in Lohnerhöhungen der Arbeitnehmenden geflossen.
In dieser Situation könnte sich das Bauhauptgewerbe gezwungen sehen, die Mindestlöhne und die Effektivlöhne flächendeckend nach unten zu korrigieren. Die Verhandlungsdelegation des SBV brachte dies vor und forderte die Gewerkschaften auf, in diese Richtung gemeinsam Möglichkeiten auszuarbeiten. Dies wurde von den Gewerkschaften jedoch vehement zurückgewiesen. Vielmehr wiederholten die Gewerkschaften ihre Forderung nach einer generellen Erhöhung der Löhne. Konkret forderten die Gewerkschaften in der zweiten Lohnrunde generell CHF 60.- pro Monat zusätzlichen Lohn für das LMV-Personal, mehr bezahlte Pausen und einen Franken zusätzlich für Mittagsentschädigungen.
Eine weitere Verhandlungsrunde ist für den 28. Oktober 2020 angesetzt.
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