„Wir befürchten, dass die im Kabinettsbeschluss aufgezählten Kriterien für die übergroße Mehrheit der Gartenbau-Unternehmen nicht greifen werden“, erläutert ZVG-Präsident Jürgen Mertz. Die potenzielle Ergänzung der Sektorenliste im Zuge des Verordnungsverfahrens greift viel zu spät.
Durch die CO2-Bepreisung im Bundesemissionshandelsgesetz (BEHG) werden die gärtnerischen Betriebe belastet. Das erschwert die Umstellung in erneuerbare Energien und Investition in Energieeffizienzmaßnahmen. Der ZVG hatte wiederholt vor der Mehrbelastung der gärtnerischen Unternehmen gewarnt und nötige Entlastungsmaßnahmen für die Branche aufgezeigt. Eine ausschließliche Kompensation über die Absenkung der EEG-Umlage, wie bisher geplant, hält der Verband bei weitem nicht für ausreichend.
Hintergrund:
Die Bundesregierung hat heute beschlossen, dass künftig Unternehmen auf Grundlage einer sogenannten Carbon-Leakage-Verordnung im Rahmen des nationalen Brennstoffemissionshandels einen finanziellen Ausgleich beantragen können, sofern ihnen durch die CO2-Bepreisung Nachteile im internationalen Wettbewerb entstehen. Als Gegenleistung werden die begünstigten Unternehmen u.a. verpflichtet, ein Energiemanagementsystem zu betreiben und Mitglied in einem Energieeffizienznetzwerk zu sein.
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