„Wir freuen uns, dass das ungeborene Leben im Opferentschädigungsrecht geschützt wird. Wir setzen uns jederzeit für sozial benachteiligte Menschen ein und kämpfen weiterhin für die Teilhabe behinderter Menschen und ihre Partizipationsmöglichkeiten.
Diese Klarstellung im Opferentschädigungsrecht ist neu und richtungsweisend für unsere wichtige Arbeit. Das Bundessozialgericht hatte bisher nur dann auch Opferentschädigungsansprüche für das ungeborene Kind zugesprochen, wenn die Mutter Gewaltopfer war. Jetzt wurde vom Gericht erklärt, dass eindeutig auch das ungeborene Kind selbst in den Schutzbereich des Opferentschädigungsgesetzes fällt.“
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