Strukturveränderungen müssen die Versorgungsrealität berücksichtigen

Die Corona-Infektionszahlen steigen an. Die Erkältungs- und Grippewelle steht vor der Tür. Die Notaufnahmen der Krankenhäuser füllen sich wieder. „Stehen wir erneut vor der Situation, wie sie noch vor Ausbruch der Pandemie bestanden hat – mit überfüllten Notaufnahmen, nur mühsam bis gar nicht funktionierender ambulanter Notfallversorgung im KV-Bereich und einem Gesetzentwurf, der nicht die Realität widerspiegelt?“ Das fragten sich in der heutigen Vorstandstagung des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) die Chefs der VKD-Landesgruppen.

„Unser Verband hat bereits Anfang diesen Jahres darauf hingewiesen, dass der Gesetzentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium auf einer Fehleinschätzung beruht und die geplanten Neuregelungen zur Verschärfung der Problemlage in der Notfallversorgung beitragen würden. Diese Einschätzung hat sich nach den Erfahrungen aus der Pandemie sehr oft bestätigt, auch wenn durch die Maßnahmen der vergangenen Monate die Beanspruchung der Notaufnahmen zunächst zurückgegangen ist. Der Trend kehrt sich gerade wieder um“, stellte VKD-Präsident Dr. Josef Düllings in der Tagung fest.

„Wir erwarten, dass der Gesetzentwurf der Realität in der Versorgung entsprechend überarbeitet wird.“ Diese Realität zeige, dass die Notfallversorgung keinesfalls ausgedünnt werden dürfe. Sie gehöre daher künftig in die Verantwortung der Krankenhäuser. Die Planung der notwendigen Strukturen müsse bei den Ländern liegen, so Dr. Düllings. Dabei sei es unbenommen, dass funktionierende Notfallpraxen der Kassenärztlichen Vereinigung an oder in Krankenhäusern und die mit denen Kliniken kooperierten, ebenfalls wichtiger Teil der Notfallversorgung in diesen Regionen seien.

Notfallversorgung muss für die Bevölkerung schnell erreichbar und an sieben Tagen in der Woche, 24 Stunden am Tag verfügbar sein. Das sichern nur flächendeckend vorgehaltene Notaufnahmen der Krankenhäuser. Wenn der vorliegende Gesetzentwurf tatsächlich die Zustimmung des Bundestags fände, würden die Abgeordneten den Bürgern in vielen Regionen einen Bärendienst erweisen. Zumindest hätten sie Erklärungsbedarf gegenüber den Wählern, die in Notsituationen häufig nicht mehr auf die erwartet schnelle Hilfe in der Nähe rechnen könnten. Der VKD weist darauf bereits seit Anfang des Jahres in seiner Aktion Pro Patient hin.

Das heute bereits bestehende Netz einer gestuften Notfallversorgung vermittelt den Bürgern Sicherheit. Dieses Netz sei bisher stabil und wohnortnah für die Patienten erreichbar, so die Mitglieder des Vorstands. Kein Notfallpatient werde verstehen, dass er gegebenenfalls 50 Kilometer oder mehr in eine Notaufnahme fahren müsse, wenn doch sein Krankenhaus fast um die Ecke stehe. Komplizierte Notfälle würden ohnehin bereits heute zügig in spezialisierte Kliniken gebracht. In vielen Regionen gebe es zudem Netzwerke für die schnelle Versorgung von Schlaganfällen und Herzinfarkten, die auch über telemedizinische Ausrüstungen sowie Stroke Units verfügten. Hier technisch weiter aufzurüsten sei aber eine sinnvolle und wichtige Investition. Die Vorstände verwiesen auch auf das in der Pandemie sehr schnell aufgebaute DIVI-Intensivregister, an das die Kliniken täglich freie und belegte Behandlungskapazitäten in der Intensivmedizin meldeten, damit Notfälle, die intensivmedizinisch behandelt werden müssten, schnellstens in das nächste geeignete Krankenhaus gebracht werden könnten.

Die Vorstände kritisierten, dass der bisher vorliegende Gesetzentwurf bei Krankenhäusern, die aus Sicht der Politik künftig keine Notaufnahmen mehr betreiben dürfen, Notfallbehandlungen zwar zulassen will, diese aber mit hohen Abschlägen belege.

Der VKD sperre sich nicht gegen die Schaffung neuer Strukturen, so das Fazit des Gremiums. Die Versorgungssicherheit müsse aber an erster Stelle stehen. Mit dem Gesetzentwurf werde man einen Flickenteppich in der ambulanten Notfallversorgung riskieren.

Die Positionen des VKD:

Eine Neuordnung der ambulanten Notfallversorgung ist auch aus Sicht des VKD notwendig – keinesfalls aber so, wie bisher geplant. Es kann nicht sein, dass diejenigen, die schon bisher diese wichtige Aufgabe nur sehr begrenzt leisten, nicht nur, wie vorgesehen, über die geplanten Integrierten Notfallzentren bestimmen sollen, sondern auch darüber, wo sich diese befinden.

Die Verantwortung für die Notfallversorgung muss klar den Krankenhäusern zugeordnet werden – wie es in einer Vorversion zu diesem Gesetzentwurf auch vorgesehen war.

Die Krankenhäuser sind bereit, Verantwortung zu tragen. Sie sind natürlich auch bereit, die Notfallversorgung kooperativ mit den niedergelassenen Ärzten zu organisieren. Gesonderte Bereiche, der gemeinsame Betrieb dieser Bereiche unter Verantwortung der Kassenärztlichen Vereinigungen, die kein wirtschaftliches Risiko tragen, dafür aber über den Einsatz der Krankenhausärzte bestimmen, werden wir nicht mittragen.

Abgelehnt wird vom VKD auch die dirigistische Reduzierung der Notfallkapazitäten von außen, die insgesamt zu einer Verschlechterung der Versorgung führen würde. Eine flächendeckende Zugangsmöglichkeit für ambulante Notfallpatienten muss auch künftig gesichert sein.

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