Fällt Ihre Anlage künftig aus dem EEG erhalten Sie keine Einspeisevergütung pro eingespeister kWh mehr. Verbraucherzentralen wie z.B. NRW raten den Betreibern vor allem eines: Ruhe bewahren. Es gibt bereits erste Angebote von Unternehmen den Strom aus ausgeförderten Anlagen abzunehmen. Wichtig ist hierbei, die entsprechenden Bedingungen mit Bedacht zu prüfen. Zusätzlich ist es ratsam, die EEG-Novelle abzuwarten. Diese geht nun nach verabschiedung im Bundeskabinett in den Bundestag und Bundesrat.
Verbraucherschützer gehen davon aus, dass Photovoltaik-Pioniere auf der sicheren Seite sind. – Sollte es bis zum Jahresende keinen passende Lösung geben, ist das vorübergehende Abschalten der Anlage eine sichere Methode. Eine andere Möglichkeit besteht in der Umrüstung der Anlage auf Eigenstromverbrauch.
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