Das Prinzip der Honorarstaffelung ist jetzt auch endgültig in der GOÄ angekommen. Zum ersten Mal wird die Systematik, wie zukünftig Honorarverhandlungen in der GOÄ ablaufen werden, für alle offensichtlich.
„Der Kulturbruch, dass ein freier Beruf seine Gebührenordnung mit den Kostenträgern verhandeln muss, ist die zentrale Schwäche der neuen GOÄ", stellt BDI-Präsidentin Christine Neumann-Grutzeck fest. „Wie befürchtet, steuern wir auf eine EBMisierung der GOÄ zu“, so Neumann-Grutzeck weiter.
Die private Krankenversicherung verpasst erneut die Möglichkeit, sich an den Corona-bedingten Mehrkosten in einem angemessenen Rahmen zu beteiligen. Das ist enttäuschend. Es ist vollkommen unverständlich, dass mitten in der Pandemie und bei steigenden Infektionszahlen die finanziellen Mittel zur Bekämpfung der Pandemie in den Arztpraxen seitens der PKV zurückgefahren werden. „Eine Beteiligung wie bisher wäre als Zeichen einer echten Unterstützung in der Krise das Mindeste gewesen“, so BDI-Vizepräsident Dr. Norbert Smetak.
Die generelle Festlegung eines Steigerungsfaktors widerspricht dem Grundsatz der GOÄ, wonach die Ärztin bzw. der Arzt im Einzelfall anhand des Aufwandes den Faktor individuell festlegt. Das Ergebnis der Verhandlungen über die Hygieneziffer muss jeder Ärztin und jedem Arzt deutlich machen, dass wir gemeinsam alles daransetzen müssen, den von der Politik erzwungenen Eingriff in die Freiberuflichkeit rückgängig zu machen.
Der BDI steht deshalb geschlossen hinter jeder Maßnahme der Bundesärztekammer, die darauf ausgerichtet ist, diesen Kulturbruch rückabzuwickeln und fordert die verfasste Ärzteschaft dazu auf, die Bundesärztekammer dabei zu unterstützen.
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