Dr. Rainer Reitzler, CEO der Münchener Verein Versicherungsgruppe, lehnt die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgestellte Neuordnung der Pflegefinanzierung ab: „Spahn will nur den Eigenanteil der Pflegekosten begrenzen, lässt damit aber die Unterkunfts- und Verpflegungskosten sowie die Investitionen in die Pflegeeinrichtungen, die sämtlich von den Pflegebedürftigen zu bezahlen sind und ein Vielfaches der Pflegekosten ausmachen, außer Acht. In Nordrhein-Westfalen sind die Heimplätze am teuersten, im Durchschnitt zahlt ein Heimbewohner dort 2.405 Euro pro Monat, in Bayern 2.018 Euro. Ohne eine private Pflegezusatzversicherung sind diese hohen Kosten vom Großteil der Pflegebedürftigen nicht zu stemmen.“
Der Münchener Verein begrüßt, dass ein erster Schritt in Richtung Senkung der Eigenbehalte bei Heimaufenthalten getan wird. Die von Jens Spahn vorgeschlagene Begrenzung des Eigenanteils auf 700 Euro monatlich für maximal 36 Monate hilft jedoch nur bedingt weiter und suggeriert eine trügerische Sicherheit, die Pflegekosten insgesamt zu deckeln. „Das ist ein völlig falsches Signal“, betont Dr. Reitzler.
Von der neuen Regelung würden in erster Linie Langzeit-Pflegebedürftige profitieren. Bei Heimaufenthalten von zehn Jahren werden die Pflegebedürftigen bis zu 100.000 Euro entlastet. Im Freistaat Bayern verbleiben dann jedoch immer noch selbst zu tragende Kosten in Höhe von 155.000 Euro. Selbst im günstigsten Pflegeland Sachsen-Anhalt verbleiben 122.000 Euro, die selbst zu finanzieren sind. Bei kurzen Heimaufenthalten bis zu drei Jahren, das betrifft mehr als die Hälfte der Heimbewohner, ist die Entlastung mehrheitlich Null, weil die durchschnittlichen Pflegekosten unter den 700 Euro liegen. Der gesamte Eigenbehalt in den drei Jahren liegt dennoch bei rund 60.000 Euro.
Auch die seit Anfang 2020 geltende Entlastung für die Angehörigen der Pflegebedürftigen ist in Verbindung mit Spahns Vorschlag nicht der richtige Weg. Zwar werden Kinder erst ab einem Bruttoeinkommen ab 100.000 Euro jährlich zum Pflegeunterhalt der Eltern herangezogen, das Vermögen und damit das Lebenswerk der Eltern ist für die eigene Pflege jedoch nach wie vor aufzubrauchen. Die Kinder werden mit dieser Regelung um ihr Erbe gebracht.
„Eine private Pflegevorsorge ist daher unerlässlich“, unterstreicht Dr. Reitzler. „Auch mit Mitte 65 und der einen oder anderen Erkrankung lässt sich mit einem modularen Produktangebot wie der Münchener Verein es bietet, noch ein vernünftiger Pflegeschutz finanzieren. Und für die Jüngeren gilt: Einstieg mit einem günstigen Schutz, beispielsweise nur stationär, und mit den Optionstarifen der Deutschen PrivatPflege später bedarfsgerecht ausbauen.“
Der Ursprung der Versicherungsgruppe wurzelt in der genossenschaftlichen Idee, eine wirtschaftliche Selbsthilfeeinrichtung für das Handwerk und Gewerbe zu schaffen. Den Anfang machte die Gründung der Münchener Verein Krankenversicherung a.G. als Versicherungsanstalt des Bayerischen Gewerbebundes 1922. Heute ist der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit mit seinen Tochtergesellschaften auch in der Lebensversicherung und Allgemeine Versicherung aktiv. Aktuelle Auszeichnungen des Unternehmens sind der "Deutsche Servicepreis 2020" sowie "Versicherer des Jahres 2020" des Deutschen Instituts für Servicequalität (DISQ).
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