Binger IntensivSeminar: Power Purchase Agreements (PPA´s) zur Eigenstromversorgung

In der Energiewende sind „Power Purchase Agreements“ (PPAs) eine der vielen neuen Trends, die auch in Deutschland auf den Markt drängen. In den USA und in Großbritannien sind PPA bereits seit längerem im Einsatz, um u.a. Erneuerbare-Energien-Anlagen zu refinanzieren. Durch die auslaufende EEG-Vergütung vieler EE-Anlagen ab 2021 werden auch in Deutschland vermehrt PPA diskutiert.

Rechtliche Möglichkeiten | Preisstabilität & Risikominimierung
Energiewirtschaftlicher Nutzen |Geschäftsmodelle & Beispiele

PPA ist als ein Sammelbegriff für zivilrechtliche Verträge im Stromsektor zu verstehen. Ein PPA (zu Deutsch „Stromkaufvereinbarung“) ist ein oft über einen längeren Zeitraum ausgehandelter Stromliefervertrag zwischen zwei Parteien. Klassisch sind hier Verträge zwischen Stromproduzenten und direktem Stromverbraucher. Auch Händler und Energieversorger können hier Partner des Erzeugers werden. Durch die bilateral ausgehandelten PPA-Verträge entstehen feste Partnerschaften, die die Energiewende vorantreiben. Der Unterschied zu klassischen Direktvermarktungs- oder Stromhandelsverträgen liegt in einer üblicherweise langen Vertragslaufzeit, der Weitergabe der Grünstromeigenschaft (Herkunftsnachweise) sowie ggf. einem regionalen Bezug.

Die Motivation zur Anwendung von PPAs sind vielfältig: Ziele sind zum einen eine langfristige Preisabsicherung und ein wirtschaftlicher (Weiter-)Betrieb der Anlagen. Sowohl für neue als auch aus dem EEG fallende Anlagen sind PPAs interessant, auch vor dem Hintergrund einer zunehmenden Stromnachfrage, fallender EEG-Vergütungen und der Preisvolatilität an den Märkten.
Zudem kommen die Parteien mit dem Betrieb der EE-Anlagen der Forderung oder Selbstverpflichtung nach mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz nach. PPAs sind damit eine effiziente Möglichkeit, Unternehmen und Großverbraucher klimaneutral und wirtschaftlich mit Strom zu versorgen.
Das Seminar zeigt den rechtlichen und energiewirtschaftlichen Hintergrund der PPA-Verträge und geht im Detail auf Vertragsarten, Wirtschaftlichkeit, Geschäftsmodelle und Beispiele ein.

Mit dem gewonnenen Wissen ist es den Teilnehmern möglich, die eigenen Potenziale zu eruieren, Chancen und Risiken fundiert zu hinterfragen und in die Aushandlung von PPA einzusteigen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Transferstelle Bingen (TSB) – Geschäftsbereich des ITB – Institut für Innovation, Transfer und Beratung gemeinnützige GmbH
Berlinstr. 107a
55411 Bingen am Rhein
Telefon: +49 (6721) 98424-0
Telefax: +49 (6721) 98424-29
http://tsb-energie.de

Ansprechpartner:
Heike Zimmermann
Veranstaltungsmanagement
Telefon: +49 (6721) 98424-271
E-Mail: zimmermann@tsb-energie.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel