DMB Landesverband Sachsen-Anhalt feiert 30jähriges Jubiläum

„Die wohnungspolitischen Ziele der Bundesregierung werden krachend verfehlt. Der Wohnungsneubau reicht bei Weitem nicht aus, der Bestand an Sozialwohnungen schrumpft weiter – trotz enormen Bedarfs. Die Mieten steigen ungebremst. Dennoch wird von Teilen der Regierung immer wieder versucht, mieterschützende Regelungen zu verhindern, wie zuletzt die vom Deutschen Mieterbund heftig kritisierte Streichung der Umwandlungsbeschränkung von Miet- in Eigentumswohnungen und der Baugebote im Rahmen der aktuellen Baurechtsnovelle“, erklären die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Melanie Weber-Moritz, und die Vorsitzende des DMB-Landesverbandes Sachsen-Anhalt und Vizepräsidentin des Deutschen Mieterbundes, Ellen Schultz, auf dem 15. Landesverbandstages des Deutschen Mieterbundes Sachsen-Anhalt in Halle/Saale, bei dem gleichzeitig das 30jährige Jubiläum des Landesverbandes gefeiert wird.

Neben der Mieten- und Wohnungspolitik des Bundes diskutieren die Delegierten auch die aktuelle mietenpolitische Landespolitik. Zwischen 1996 und 2015 gab es in Sachsen-Anhalt keine Förderung im Rahmen des sozialen Mietwohnungsbaus mit Miet- und Belegungsbindungen. Die bis dahin bestehenden Bindungen laufen in den nächsten drei bis fünf Jahren weitgehend aus. Im Rahmen der im Jahr 2016 aufgelegten Förderprogramme wurden inzwischen jedoch neue Belegungsrechte geschaffen. „Dies ist ein guter Ansatz und ein Schritt in die richtige Richtung, denn bezahlbarer Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten ist eine wichtige Voraussetzung für den Erhalt des sozialen Friedens, für die Stärkung des Zusammenhaltes und der gesellschaftlichen Integration“, betont die Landesvorsitzende Schultz. „Hier ist nicht nur die Bundesregierung in der Pflicht, sondern auch die Landesregierungen müssen den sozialen Wohnungsbau vorantreiben, die Mittel aufstocken und zweckgebunden verwenden.“

Die Mietbelastung in Sachsen-Anhalt steigt – wie fast überall in Deutschland – und liegt heute schon bei durchschnittlich einem Drittel des Haushaltsnettoeinkommens. Dennoch ist Sachsen-Anhalt neben dem Saarland und Schleswig-Holstein das einzige Bundesland, das keine mieterschützenden Landesverordnungen erlassen hat, wie zum Beispiel eine Mietpreisbremse oder einen verlängerten Kündigungsschutz nach Umwandlung. „Das muss auf den Prüfstand. Auch Sachsen-Anhalt wird vor steigenden Mietkostenbelastungen nicht verschont“, fordert Schultz.

„Auch wenn die Wohnraumversorgung in Sachsen-Anhalt differenzierter betrachtet werden muss und so beispielsweise die bedarfsgerechte Entwicklung der Wohnungsbestände und die Fortsetzung der integrierten Quartiersentwicklung besonders in den Großwohnsiedlungen Handlungsschwerpunkte sind, so sind doch die zentralen Forderungen für den Schutz der Mieterinnen und Mieter identisch“, resümiert Weber-Moritz. „Neben einem bundesweiten Mietenstopp bspw. in Höhe der Inflationsrate, einer bundesweiten und bußgeldbewehrten Mietpreisbremse ohne Ausnahmen wie der Vormiete und der Einschränkung der Kündigungsmöglichkeiten wegen Eigenbedarfes fordern wir eine Offensive für bezahlbaren Wohnraum und die Eindämmung der Bodenspekulation. Davon würden Mieterinnen und Mieter in ganz Deutschland profitieren.“

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