Die Notdienstvereinbarung zwischen der Geschäftsführung des Universitätsklinikums und ver.di beruht auf dem einvernehmlichen Grundsatz, dass streikbedingte Einschränkungen die Patienten nicht gefährden dürfen. So können trotz des Warnstreiks dringliche Operationen ohne Beeinträchtigung stattfinden, auch Geburten und Dialysebehandlungen sind unverändert möglich. Komplett ausgenommen von den Streikmaßnahmen sind außerdem die Isolierstationen für Corona-Patienten sowie der Coronavirus Diagnose-Stützpunkt.
Obwohl die Notdienstvereinbarung auch die medizinische Versorgung der Patienten auf den Stationen sicherstellt, sollten Patienten und Angehörige berücksichtigen, dass es an den beiden Streiktagen zu Beeinträchtigungen im Krankenhausbetrieb kommen wird. Wenn Untersuchungs- oder Behandlungstermine wegen des Streiks nicht eingehalten werden können, werden die Patienten von den einzelnen Kliniken so frühzeitig wie möglich darüber informiert.
Zu dem Warnstreik aufgerufen sind ausschließlich Mitarbeiter, die nach dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst beschäftigt sind. Der Aufruf richtet sich daher in erster Linie an Pflegekräfte, den Medizinisch-Technischen Dienst sowie Mitarbeiter in Verwaltung und Technik.
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