Salzeinleitung in die Werra – BUND fordert Abbruch des Erörterungstermins

Der BUND Thüringen hat das Regierungspräsidium Kassel aufgefordert, den derzeit laufenden Erörterungstermin im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zur Salzeinleitung in die Werra abzubrechen. Die Online-Konsultation genüge nicht den gesetzlichen Anforderungen und müsse deshalb schnellstmöglich abgebrochen werden.

„Die Konsultation basiert auf einer völlig unvollständigen Zusammenstellung der Argumente und Gegenargumente“, kritisiert Dr. Burkhard Vogel, Landesvorsitzender des BUND Thüringen. „Gesetzlich gefordert ist eine Synopse, in der den Argumenten der Behörden, Naturschutzverbänden und Einwenderinnen und Einwender einer Entgegnung des Antragstellers gegenübergestellt wird. Eine solche Gegenüberstellung wurde liegt jedoch nicht vor. Deshalb muss der Erörterungstermin schnellstmöglich abgebrochen werden.“

In dem kritisierten Verfahren soll über die Salzbelastung der Werra vom 01.02.2021 bis zum 31.12.2027 entschieden werden. Alle BUND Landesverbände entlang von Werra und Weser hatten bereits im August 2020 die Umweltministerinnen und Umweltminister aufgefordert, den Antrag von K+S wegen zu hoher Salzmengen zurückzuweisen.

Die Umweltministerinnen und Umweltminister hatten erklärt, an früher festgelegten strengeren Zielen zur Salzreduzierung in Werra und Weser festhalten zu wollen. Gleichzeitig wolle man die die Arbeitsplätze erhalten. Um den Zielkonflikt besser auszuloten, wurde das Unternehmen K+S aufgefordert, technische und wirtschaftliche Risiken sowie Unsicherheiten darzustellen, die einer Zielerreichung ab 2022 entgegenstehen.

Vogel: „Ohne eine Neuauflage der Online-Konsultation werden sowohl der BUND als auch viele weitere Einwenderinnen und Einwender von diesem wichtigen Beratungsprozess einfach ausgeschlossen. Das führt das Konzept der Öffentlichkeitsbeteiligung ad absurdum. Wir fordern das Regierungspräsidium Kassel auf, den aktuellen Erörterungstermin zu stoppen und noch einmal mit größerer Sorgfalt zu starten.“

Hintergrundinformation:

Wichtiger Bestandteil in Genehmigungsverfahren ist ein Erörterungstermin. Dieser kann jedoch während der Corona-Pandemie nicht als Präsenzveranstaltung stattfinden. Daher sollen Erörterungstermine zunächst befristet durch Online-Konsultationen ersetzt werden. Die Bundesregierung hat dafür mit dem „Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG)“ die Möglichkeit einer digitalen Konsultation geschaffen. Der BUND hatte den Gesetzentwurf in der Vergangenheit bereits kritisiert.

BUND-Stellungnahme vom 29.04.2020: https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/fluesse/fluesse_gewaesser_plansig_stellungnahme.pdf

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