VDZ und BDZV zum Referentenentwurf zur Urheberrechtsreform

Der aktuelle Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zur Urheberrechtsreform wird den Presseverlagen wie den Journalistinnen und Journalisten das Verfügungsrecht über ihre Werke und Leistungen entziehen. Das erklärten VDZ und BDZV heute in Berlin mit Blick auf die am Dienstag veröffentlichte Anpassung des Urheberrechts an die DSM-Richtlinie (Directive on Copyright in the digital Single Market).

„Große Digitalplattformen wie Google und Facebook dürften danach bis zu 1.000 Zeichen von jedem Presseartikel sowie Pressefotos, die von Nutzerinnen und Nutzern hochgeladen werden, ohne Zustimmung der Rechteinhaber veröffentlichen“, erläutern die Sprecherinnen der Verbände. Das entspreche im Umfang häufig halben oder sogar ganzen Presseartikeln. „Der als Ausgleich vorgesehene gesetzliche Vergütungsanspruch läuft ins Leere.“

Mit Blick auf das Leistungsschutzrecht für Presseverleger bewege sich der innerhalb der Bundesregierung nicht abgestimmte Referentenentwurf zwar in Richtung einer 1:1-Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie, führten VDZ und BDZV weiter aus. „Das ist im Prinzip begrüßenswert.“ Allerdings bleibe der deutsche Referentenentwurf hinter den dort gefassten Regelungen zurück, sodass aus Sicht der Verbände auch hier nachgebessert werden müsse.

VDZ und BDZV kündigten an, innerhalb der vom Bundesjustizministerium gesetzten Frist bis zum 6. November eine Stellungnahme zu dem Referentenentwurf abzugeben.

https://www.vdz.de/nachricht/artikel/vdz-und-bdzv-zum-referentenentwurf-zur-urheberrechtsreform/

Über Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V. (VDZ)

Der VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V. ist die Interessenvertretung der deutschen Zeitschriftenbranche. Als Dachverband, organisiert in drei Fachverbänden (Fachpresse, Konfessionelle Presse, Publikumszeitschriften) und fünf Landesverbänden, repräsentieren seine rund 450 Mitgliedsverlage mit mehr als 7.000 Zeitschriftenmarken rund 80 Prozent des deutschen Zeitschriftenmarktes. Als Dienstleistungsverband bietet der VDZ den Verlagen ein breites Spektrum an Beratungs-, Informations- und Serviceleistungen in allen Bereichen des Verlagsgeschäftes (Anzeigen, Vertrieb, Digitale Medien, Rechtsfragen, Betriebswirtschaft, Umwelt und Papier). Als Wirtschaftsverband engagiert er sich auf deutscher und europäischer Ebene für die Wahrung und Berücksichtigung der Interessen von Verlagen. Und als Arbeitgeberverband führt er im Auftrag der Landesverbände für die Verleger die Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften für Redakteure Darüber hinaus leistet der VDZ mit der VDZ Akademie einen wesentlichen Beitrag zur Aus- und Weiterbildung in der Medienbranche. Weitere Informationen im Internet unter: www.vdz.de www.publishers-summit.de www.pz-online.de www.deutsche-fachpresse.de www.vdz-akademie.de www.editorial.media www.presse-verkauft.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V. (VDZ)
Markgrafenstrasse 15
10969 Berlin
Telefon: +49 (30) 726298-0
Telefax: +49 (30) 726298-103
http://www.vdz.de

Ansprechpartner:
Anja Pasquay
Pressesprecherin
Telefon: +49 (30) 726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de
Antje Jungmann
Telefon: +49 (30) 726298-110
E-Mail: a.jungmann@vdz.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel