Beton hemmt Brandausbreitung.
Bei einem Brand in Holzcarports oder anderen Bauwerken in Holzständerbauweise besteht die Gefahr, dass er auf angrenzende Wohngebäude übergreift. Bricht im Carport ein Feuer aus, zum Beispiel durch Kabelbrand, auslaufendes Benzin oder einen defekten Akku, kann es ungehindert auf die Holzkonstruktion und anschließend auf das anliegende Wohngebäude, Nebengebäude oder sogar weitere Nachbarhäuser übergreifen.
Betonfertiggaragen hingegen können die Brandausbreitung verhindern. Die natürlichen physikalischen Eigenschaften des Baustoffs Beton puffern auch hohe Temperaturen und sorgen dafür, dass ein Brand nicht weitergeleitet wird. Beton behält bei den im Feuer entstehenden Temperaturen von 1.000 °C größtenteils seine Festigkeit, trägt nicht zur Brandlast bei, bildet keinen Rauch und setzt keine giftigen Gase frei.
Gute Sicherheitstechnik vermiest Dieben die Tour.
Zeit ist ein wichtiger Faktor bei einem geplanten Einbruch: je schneller und einfacher, desto besser für den Einbrecher. Carports bieten da natürlich das geringste Hindernis. Eine Garage ist da schon die bessere Wahl. Aber auch hier gibt es Schwachstellen, die ein Dieb schnell erkennt. Ein altes Schwingtor, ein ungeschütztes Fenster oder eine Tür mit einfachem Schloss sind in kürzester Zeit überwunden. Da lohnt es sich auf jeden Fall, in den Einbruchschutz von Tor, Tür und Fenster zu investieren.
Nach DIN EN 1627 gibt es für Tore, Türen und Fenster sieben Widerstandsklassen von RC 1 N bis RC 6. Je höher die Widerstandsklasse ist, desto länger das Durchhaltevermögen bei einem Einbruchsversuch. „Für Garagentore, -türen und -fenster empfehlen wir mindestens RC 2“, so Martin Heimrich von der Fachvereinigung Betonfertiggaragen, „das bedeutet, damit halten sie einem Einbruchsversuch von mindestens drei Minuten mit bestimmtem Werkzeug stand. Die Statistik zeigt, dass Einbrecher ihr Vorhaben im Normalfall abbrechen, wenn der Einbruchsversuch länger als zwei Minuten dauert.“
Einbau von Sicherheitstechnik nur in Betonfertiggaragen und Mauerwerk zulässig.
Entscheidend für die Wirksamkeit im Falle eines Einbruchsversuchs ist der fachgerechte Einbau von Sicherheitstor, -tür und -fenster. So ist ein Einbau von Elementen mit Widerstandsklasse aus-schließlich in einer Betonfertiggarage oder in einer gemauerten Garage zulässig – nicht in Holzständerwerken, Stahlgaragen oder Trockenbaukonstruktionen!
„Die der Fachvereinigung Betonfertiggaragen angeschlossenen Unternehmen sind auf den Einbau hochentwickelter Sicherheitstechnik spezialisiert“, bestätigt Heimrich, „sie beraten ihre Kunden umfassend zu den vielfältigen Möglichkeiten des Einbruchsschutzes – sowohl bei der Aufstellung einer neuen als auch bei der Nachrüstung einer alten Betonfertiggarage.“
Mehr Informationen direkt bei der Fachvereinigung Betonfertiggaragen e. V. unter www.betonfertiggaragen.de
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