„Insbesondere angesichts der aktuell ansteigenden Infektionszahlen fordern wir von der Kultusministerkonferenz für den Schulbetrieb eine ganz klare Orientierung in ihrem „KMK-Vier-Stufen-Modell“ an den Vorgaben des RKI“, so die Vorsitzende Lin-Klitzing.
Als Maßstab für die Stufe 2, den bereits eingeschränkten „Regelbetrieb“ in Pandemiezeiten, solle die KMK den Inzidenzwert von 35 Fällen binnen 7 Tagen auf 100.000 Einwohner innerhalb einer kreisfreien Stadt oder innerhalb eines Landkreises übernehmen, führte Lin-Klitzing weiter aus. Das bedeute gemäß dem RKI neben einer Maskenpflicht im Unterricht der weiterführenden Schulen bereits eine ernsthafte Prüfung jeweils vor Ort, auf kleinere Lerngruppen durch Teilung oder auf Wechselunterricht im Schichtmodell umstellen zu dürfen, um in kleineren Gruppen die AHA-Regeln einhalten zu können. Dazu gehöre nach Ansicht der DPhV- Vorsitzenden genauso, dass alle Länder ihren Lehrkräften FFP2-Masken in ausreichendem Maße für den Dienst zur Verfügung stellen.
Als Maßstab für Stufe 3 gelte eine Inzidenz von mehr als 50 Fällen, die dann tatsächlich das Kriterium für die Umsetzung von kleineren Lerngruppen durch Teilung oder durch den Wechsel in das Schichtmodell ist: Maskenpflicht im Unterricht aller Jahrgangsstufen, kleine Klassen, um 1,5 m Abstand einhalten zu können. Eine solche Umsetzung sichert den Präsenzunterricht.
Der DPhV fordert von der KMK mehr als ein bloßes Zuwarten und deshalb dringend die Orientierung der Kultusministerkonferenz an Maßnahmen, die das RKI für die Schulen mit den beschriebenen Stufen empfohlen habe.
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