Im Umgang mit (tödlicher) Partnerschaftsgewalt werden strafrechtliche Probleme sichtbar, die nicht losgelöst von gesamtgesellschaftlichen Problemen betrachtet werden können. So fehlt es sowohl in der Justiz als auch in der Gesellschaft insgesamt an einer Auseinandersetzung mit geschlechtsspezifischer Gewalt. In den gerichtlichen Entscheidungen werden Auswirkungen und Ursachen geschlechtsspezifischer Gewalt oft verkannt oder nur unzureichend erfasst. Vorherrschende Geschlechterstereotype und bestehende Sexualitätsmythen werden unkritisch perpetuiert. Viel zu oft kommt es zu victim-blaming: Den Betroffenen wird vor Gericht oder im persönlichen Umfeld häufig die Frage gestellt, warum sie denn beim gewalttätigen Partner geblieben seien.
Im Vordergrund der Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt muss deren Prävention stehen. Mit der Istanbul-Konvention, die seit dem 1. Februar 2018 in Deutschland geltendes Recht ist, existieren auch Vorgaben zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Dennoch fehlt es in Deutschland an vielen Stellen noch immer an einer umfassenden Umsetzung präventiver Maßnahmen und an der nötigen Sensibilisierung der Justiz, der Strafverfolgungsbehörden wie auch der Gesellschaft als Ganzes – ganz zu schweigen von ausreichenden Hilfsangeboten für die Betroffenen.
Anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt gegen Frauen veröffentlicht der Juristinnenbund ein Policy Paper zum Thema „Strafrechtlicher Umgang mit (tödlicher) Partnerschaftsgewalt“. In diesem hat der djb Lösungsansätze erarbeitet, welche nach Darstellung der Problemlage einschließlich ihrer gesamtgesellschaftlichen Dimension von den Panelistinnen diskutiert werden.
Einen ersten Einblick in die Situation der Betroffenen bietet die Strafverteidigerin Christina Clemm, die als Auftakt aus ihrem Buch „AktenEinsicht: Geschichten von Frauen und Gewalt“ vorlesen wird.
Im Anschluss wollen wir mit folgenden Panelistinnen diskutieren:
Christina Clemm, Strafverteidigerin und Nebenklagevertreterin in Berlin.
Prof. Dr. Barbara Kavemann, Soziologin am Forschungsinstitut zu Geschlechterfragen Freiburg und Honorarprofessorin an der Katholischen Hochschule für Sozialwesen.
Sabine Kräuter-Stockton, Oberstaatsanwältin in Saarbrücken.
Dr. Leonie Steinl, LL.M. (Columbia), Vorsitzende der Kommission Strafrecht des djb und Rechtswissenschaftlerin an der Humboldt-Universität zu Berlin.
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