Inselkammer appelliert eindringlich: „Wir müssen nun gemeinschaftlich alles daransetzen, dass aus dem Lockdown kein Knockout für unsere Branche und somit für den Tourismus sowie die regionalen Wirtschaftsstrukturen wird. Unsere Hoffnung ist, dass durch die lokal und zeitlich eng begrenzte Maßnahme ein weiträumiger Lockdown verhindert werden kann.“ Da die Betriebe unverschuldet schließen müssen, um den Gesundheitsschutz der Bevölkerung sicherzustellen, ist solidarischen Handeln gefragt. Inselkammer: „Wir brauchen sofort schnelle Hilfe vor Ort. Die gastgewerblichen Umsätze werden für zwei Wochen bei null liegen – das wird kein Betrieb mehr durchstehen. Deswegen fordern wir eine bayerische Soforthilfe für betroffene Betriebe in Lockdown-Gebieten. Das wäre eine wichtige Maßnahme, um den Betrieben schnell und effizient zu helfen.“ Da die Lockdown-Hilfen regional und zeitlich exakt begrenzt werden könnten, gäbe es keinerlei Streuverluste.
„Darüber hinaus fordern wir einen Tilgungszuschuss für von der Pandemie besonders betroffene Branchen wie das Gastgewerbe“, so Inselkammer weiter. Die weiterhin fehlenden Einnahmen bei Clubs und Diskotheken, aber auch Schank- und Speisewirtschaften sowie Beherbergungsbetrieben bei gleichzeitig weiterlaufenden Grundkosten führen zu existenziellen Bedrohungen. Inselkammer: „Wir müssen alles daransetzen, eine Insolvenzwelle zu verhindern. Neben Mieten und Pachten sind Tilgungsraten für Kredite die größten finanziellen Belastungen.“ Das dieses Instrument funktioniert zeigen andere Länder, so wird zum Beispiel in Baden-Württemberg von der Jahrestilgungsrate im Jahr 2020 einmalig die Hälfte mit einem Satz von 80 Prozent gefördert.
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