HbbTV Association veröffentlicht neue Version der HbbTV-Spezifikation

Die HbbTV Association, eine weltweite Initiative zur Förderung offener Standards für die Verbreitung interaktiver TV-Dienste über Rundfunk- und Breitbandnetze für Smart-TVs und Set-Top-Boxen, hat die Aktualisierung ihrer Kernspezifikation abgeschlossen (HbbTV 2.0.3).
Auf Grundlage der mit Millionen von Empfangsgeräten und Hunderten von Diensten weltweit gesammelt Erfahrungen werden erstmals einige Funktionen entfernt und sollen weitere künftig wegfallen. So werden zum Beispiel nie genutzte Bereiche der Mediensynchronisation, des zweiten Bildschirms und CI-Plus-Funktionen ebenso gestrichen, wie die Unterstützung von Videotext-Untertiteln bei OTT-Inhalten. Eine vollständige Liste der betroffenen Funktionen befindet sich in den Erläuterungen zu HbbTV 2.0.3 auf der HbbTV-Website.

Einige bestehende HbbTV-Funktionen werden aktualisiert, um sie den Marktveränderungen anzupassen. Zudem werden die in HbbTV 2 enthaltenen Webstandards, die auf einer Auswahl aus dem Jahr 2013 beruhen, aktualisiert. Neu hinzu kommt die Unterstützung für W3C-Media-Source-Erweiterungen. Die MPEG-DASH-Unterstützung wird um CMAF erweitert. Es ist davon auszugehen, dass viele neuere HbbTV-Geräte diese bereits unterstützen. Ebenfalls in Bezug auf MPEG DASH werden Anwendungen in der Lage sein, abzufragen, ob eine Implementierung den ursprünglich von Apple verwendeten Verschlüsselungsmodus "cbcs" unterstützt, der inzwischen in vielen DRM-Systemen enthalten ist.

"Die HbbTV-Spezifikation ist mittlerweile eine ausgereifte Spezifikation, da sie inzwischen in vielen kommerziellen Anwendungen in großem Umfang eingesetzt wird", sagte Vincent Grivet, Vorsitzender der HbbTV Association. "Aufgrund dieser fortgeschrittenen Erfahrungswerte hat der Markt einen besseren Überblick darüber, was letztendlich wirklich wichtig ist und was nicht so wichtig ist. Die Spezifikation ’schlank‘ zu halten und auf die wichtigen Dinge zu konzentrieren, ist der Schlüssel dafür, dass sie von Herstellern und anderen Marktteilnehmern effizient eingesetzt werden kann. Dies bedeutet nicht, dass die Spezifikation eingefroren wird oder neuen Anwendungsszenarien nicht gerecht wird, was zum Beispiel unsere kürzlich veröffentlichten Ergänzungen Application Discovery over Broadband Phase 2 (ADB2) und Targeted Advertising (HbbTV-TA) belegen."

Jon Piesing, stellvertretender HbbTV-Vorsitzender und Vorsitzender der Specification Group, der die Entwicklungsarbeit der Spezifikation leitete, sagte zur neuen Version: "Im Laufe der Jahre haben sich in unserer Kernspezifikation HbbTV 2 eine Reihe von Dingen angesammelt, die nie eingesetzt wurden oder überholt sind. Jetzt ist es an der Zeit, unsere Spezifikation den aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Einige Dinge, von denen wir glauben, dass sie nicht verwendet werden, werden in diesem Update entfernt. Wo Elemente zum Einsatz kommen, die überholt sind, werden wir eine klare Botschaft an die Nutzer unserer Spezifikation senden, dass sie einen Übergang planen müssen. Obwohl HbbTV nicht darauf abzielt, sich so schnell wie das Web zu bewegen, lassen sich nicht in unbegrenztem Umfang Technologien und Funktionen hinzufügen, ohne etwas zu entfernen."

Die HbbTV Association begrüßt jederzeit Rückmeldungen von Nutzern ihrer Spezifikationen. Reaktionen sind besonders erwünscht, wenn ein Anwender ein Element einsetzt oder einsetzen will, das in HbbTV 2.0.3 entfernt wird. E-Mail-Kontaktadresse: communications@hbbtv.org

Während gelegentliches und direktes Feedback von Nutzern der Spezifikationen von der HbbTV Association begrüßt wird, seien Marktteilnehmer, die HbbTV verwenden, darauf hingewiesen, dass der beste Weg, die HbbTV-Spezifikation zu beeinflussen und zu ihr beizutragen, darin besteht, Mitglied des Verbands zu werden und an den Aktivitäten der Arbeitsgruppen teilzunehmen, wie etwa Beispiel der Requirements Specification Group, die den Bedarf an Anforderungen bespricht, und der Specification Working Group, die die Spezifikationen erstellt.

Die HbbTV Association will die Version 2.0.3 in die im Juli 2021 erscheinende Fassung ihrer Test Suite einbringen, die sich an Produkte richtet, die 2022 auf den Markt kommen.

Über HbbTV c/o European Broadcasting Union

Hybrid Broadcast Broadband TV (oder "HbbTV") ist eine weltweite Initiative, die eine Spezifikation entwickelt, die es ermöglicht, Verbrauchern fortschrittliche und interaktive TV- und Unterhaltungsdienste über die kombinierte Nutzung von Rundfunk- und Breitbandnetzen anzubieten. Die HbbTV-Spezifikation wird von Branchenführern entwickelt, um Verbrauchern ein verbessertes Videoerlebnis auf Smart-TVs, Set-Top-Boxen und Multiscreen-Geräten zu ermöglichen. Die HbbTV-Spezifikation verwendet Elemente bestehender Spezifikationen anderer Standards wie OIPF, CEA, DVB, MPEG-DASH und W3C. Mit der Einbindung der Aktivitäten des Open IPTV Forums (OIPF) im Jahr 2014 und der Smart TV Alliance im Jahr 2016 ist HbbTV in der Lage, Dienstleister und Technologieanbieter für IPTV-Dienste und das gesamte Spektrum von Rundfunk- und Over-the-top-Diensten (OTT) anzusprechen.

HbbTV ist eine in der Schweiz eingetragene gemeinnützige Organisation mit rund 80 Mitgliedern, darunter alle internationalen TV-Gerätehersteller, die großen europäischen Rundfunkanstalten und TV-Plattformen sowie eine Vielzahl globaler Technologie- und Chipsatz-Anbieter. Weitere Informationen: www.hbbtv.org

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

HbbTV c/o European Broadcasting Union
L’Ancienne-Route 17A
CH1218 Le Grand-Saconnex
Telefon: +41 (22) 717-2735
http://www.hbbtv.org

Ansprechpartner:
Angelo Pettazzi
Vorsitzender HbbTV Marketing and Education Working
Telefon: +39 (02) 2514-8355
E-Mail: angelo.pettazzi@mediaset.it
Thomas Fuchs
Fuchs Media Consult GmbH
Telefon: +49 (171) 4483-168
E-Mail: tfuchs@fuchsmc.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel