Studienkredite: Was müssen Studierende beachten?
Kredite sind eine vergleichsweise teure Möglichkeit, das Studium zu finanzieren, denn jeder Studienkredit muss mit Zinsen zurückgezahltwerden. Und ein Studienkredit hat oft langfristige Folgen. Sylvia Schönke gibt Interessierten zu bedenken: „Während bei BAföG-Empfängern die Schulden am Ende des Studiums durch eine Kappungsgrenze in der Regel überschaubar bleiben, können sich bei kommerziellen Anbietern schnell unüberschaubare Schulden anhäufen.“ Auch für eine zusätzliche Altersvorsorge können die Kreditnehmer aufgrund der Schulden erst später sparen. Deshalb sollten Studierende Kredite möglichst nur für kurzfristige finanzielle Engpässe nutzen. In manchen Situationen ist eine Kreditaufnahme unumgänglich, aber: „Die Angebote von Banken und Sparkassen unterscheiden sich deutlich. Wer überlegt, einen Studienkredit aufzunehmen, sollte sich vorab ausführlich und möglichst unabhängig informieren oder beraten lassen und mehrere Angebote vergleichen“, rät Schönke.
Beitragsservice für ARD, ZDF und Deutschlandradio: Wann müssen Studierende zahlen?
Beim Rundfunkbeitrag gilt: Pro Wohnung ein Beitrag, egal, wie viele Personen in der Wohnung leben. Volljährige Studierende, die in einer eigenen Wohnung leben, müssen sich also anmelden und den Rundfunkbeitrag zahlen. Wer allerdings bei den Eltern wohnt, die den Beitrag entrichten, muss nicht zusätzlich zahlen. Bei einer WG sollte sich ein Bewohner stellvertretend für die WG beim Beitragsservice anmelden – den Beitrag können sich die Bewohner dann aufteilen. Studierende, die BAföG-Leistungen erhalten und nicht bei ihren Eltern wohnen, können sich von der Zahlung befreien lassen. Wichtig ist aber: „Um eine Befreiung oder Ermäßigung zu bekommen, muss man selbst aktiv werden und einen Antrag inklusive Nachweis beim Beitragsservice einreichen“, sagt Schönke. Zum Thema Rundfunkbeiträge hat die Verbraucherzentrale Informationen für Studierende zusammengestellt: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/node/17675.
Fitnessstudio: Wie kündige ich den Vertrag?
Fitnessstudio-Verträge haben oft lange Mindestlaufzeiten. Regulär kann nur zum Ende der vereinbarten Laufzeit gekündigt werden. „Kunden sollten rechtzeitig und am besten per Einschreiben kündigen, sonst verlängern sich viele Fitnessstudioverträge automatisch“, erklärt Schönke. Hier gilt allerdings: Eine automatische Verlängerung des Vertrags um mehr als ein Jahr ist nicht zulässig. Die im Vertrag genannte Laufzeit gilt auch dann, wenn das Fitnessstudio wegen der Corona-Pandemie vorübergehend schließen musste. Verlängerungen sind nur freiwillig möglich und müssen für die Kunden kostenfrei sein. „Wer seinen Vertrag im Fitnesscenter vorzeitig kündigen will, muss beachten, dies nur in einigen Fällen möglich ist“, so Schönke. Ein Sonderkündigungsrecht wegen Umzug gilt beispielsweise – anders als viele vermuten – nur, wenn es auch im Vertrag steht. In einigen Fällen können Verbraucher den Fitnessstudiovertrag aus wichtigem Grund sofort kündigen. Wann ein wichtiger Grund vorliegt, ist oft eine Frage des Einzelfalls. Verbraucher können sich hier informieren und sollten sich im Zweifelsfall beraten lassen.
Wie funktioniert die kostenlose Beratung?
Individuellen Rat erhalten Studierende der Universität und Fachhochschule Potsdam sowie der Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) aufgrund einer Kooperation mit den AStAs der beiden Städte kostenlos bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. Die Beratung findet größtenteils telefonisch statt. Einen Termin vereinbaren Studierende online oder telefonisch unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr). Um eine kostenlose Beratung in Anspruch zu nehmen, müssen Studierende online Angaben zur Immatrikulation ergänzen.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher*innen gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher*innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.
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