Die „Welle brechen“ ist das gesundheitspolitische Ziel, dass das Herunterfahren ganzer Branchen ab dem 2. November erzwingt und erneut für die betroffenen Betriebe massive wirtschaftliche Auswirkungen zur Folge hat. Die im Zuge der Pandemie ausgeweiteten Corona-Hilfen der Bürgschaftsbanken und Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften, stellen mit Bürgschaften zur Liquiditätssicherung sowie stillen Beteiligungen zur Eigenkapitalstärkung wirkungsvolle Instrumente zur Unterstützung dar.
Seit dem Ausbruch der Corona-Krise Mitte März haben die Bürgschaftsbanken bis Ende Oktober 2020 über 4.000 kleine und mittlere Unternehmen unterstützt und somit Kredite von über 1,1 Milliarden Euro ermöglicht. Im Zuge der Krise haben die privaten Bürgschaftsbanken eine erhebliche Ausweitung ihrer Fördermöglichkeiten vom Bund und den Bundesländern erhalten. So wurde beispielsweise die Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Mio. Euro verdoppelt und verschiedene Maßnahmen zur Beschleunigung der Entscheidungen ergriffen. Daneben sind die Institute oftmals in weitere Hilfsprogramme der Länder, z.B. mit 100 % Bürgschaften für spezifische Zielgruppen, eingebunden. Diese können über das Finanzierungsportal (1) der Bürgschaftsbanken „ermoeglicher.de“ eingesehen werden. Auf einer dort befindlichen Deutschlandkarte kann das jeweilige Bundesland angesteuert und nähere Informationen zu den regionalen Corona-Hilfsprogrammen abgerufen werden.
Überbrückungshilfen, die vom Bund und den Ländern gewährt werden, sind im Rahmen der beihilferechtlichen Bedingungen kumulierbar mit den Instrumenten der Bürgschaftsbank und der MBG. So ist z.B. über einen verbürgten Kredit auch die Vorfinanzierung von Hilfsgeldern problemlos gemeinsam mit der Bank möglich.
Sowohl Unternehmerinnen und Unternehmer als auch Hausbanken und Berater können eine unverbindliche und kostenfreie Online-Anfrage über das Finanzierungsportal stellen. Die Anfrage wird direkt zur regional zuständigen Bürgschaftsbank durchgerootet, die dann unmittelbar die weiteren Schritte einleitet.
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