Gesichtserkennung für Arbeitslosmeldung

Normalerweise ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass man sich persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos melden muss, um den Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen. In der Zeit der Pandemie kann dies ausnahmsweise auch telefonisch oder online geschehen. Die Identitätsprüfung muss aber in jedem Fall nachgeholt werden.

Mit der neuerlichen Lockdown-Phase sind auch in der Agentur für Arbeit persönliche Vorsprachen so gering wie möglich zu halten. Daher bietet die Arbeitsagentur aktuell befristet bis 31. Dezember 2020 das sogenannte „Selfie-Ident-Verfahren“ an. Damit kann die notwendige Identifikation ohne persönliches Erscheinen über Handy oder Tablet erfolgen.

Wichtig! Alle, für die dieses Verfahren möglich ist, bekommen ein entsprechendes Schreiben, in dem das Selfie-Ident-Verfahren angeboten und erklärt wird.

Prozess der Online-Identifizierung

Für die Online-Identifizierung braucht man drei Dinge: erstens ein App-fähiges Gerät mit Kamera (Smartphone, Tablet), zweitens eine stabile Internetverbindung und drittens ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mit holographischem Merkmal.

Über einen QR-Code auf dem Kundenanschreiben bzw. durch Aufruf der Internetseite https://www.arbeitsagentur.de/selfie-ident erhalten Betroffene weitere Informationen zum Verfahren.

Freiwilliges Angebot

Das Angebot, am Selfie-Ident-Verfahren teilzunehmen, ist freiwillig. Sollten sich Betroffene dagegen entscheiden, erhalten sie zu einem späteren Zeitpunkt eine Einladung, um sich auf herkömmlichem Weg persönlich in ihrer Agentur für Arbeit zu identifizieren.

Der Schutz der personenbezogenen Daten hat hierbei höchste Priorität.

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