dena-Stellungnahme: EEG 2021 auf Innovation und Europa ausrichten

Die Deutsche Energie-Agentur (dena) begrüßt viele Punkte im derzeit vorliegenden Gesetzesentwurf zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Er nimmt ein deutlich ambitionierteres Niveau in den Blick als die bestehenden Regelungen. Aus Sicht der dena müsste der Entwurf allerdings an mehreren Stellen die Ausrichtungen auf die neuen klimapolitischen Ziele deutlicher angehen. Das neue EEG soll einen spürbaren Impuls für den engagierten Ausbau erneuerbarer Energien geben. Dafür muss es aus Sicht der dena so gestaltet sein, dass es Innovationen fördert, marktnah und europäisch ausgerichtet ist und gleichzeitig deutlich unbürokratischer wird. Anhand dieser Bewertungskriterien schlägt die dena Anpassungen im laufenden Gesetzgebungsverfahren vor. Zentral ist dabei, dass die Integrierte Energiewende – also die Kopplung der Sektoren – stärker vorangetrieben wird.

"Die Integrierte Energiewende ist das Gerüst für den weiterhin erfolgreichen Umbau der Energieversorgung. Deutschland hat sich auf den Weg zu Klimaneutralität gemacht und muss dafür zügig die notwendigen Prozesse einleiten. Noch immer ist das EEG dafür eines der zentralen Instrumente. Es ist daher gut, dass im EEG 2021 das Ziel verankert ist, noch vor 2050 einen treibhausgasneutralen Stromsektor zu erreichen. Im Zentrum der aktuellen Debatte steht auch die Frage nach dem prognostizierten Bruttostromverbrauch im Jahr 2030, der als Ausgangspunkt für die 65-%-Quote gilt. Es ist gut, dass der Entwurf festhält, dass bei weiter wachsendem Strombedarf die Ausbaukorridore korrigiert werden sollen (§ 98 Abs. 3). Inkonsequent ist jedoch, dass in der Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrats an der Prognose von 580 TWh für den Bruttostromverbrauch im Jahr 2030 festgehalten wird."

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