bpa-Präsident Bernd Meurer: „Die Schnelltests sind für die Pflegeeinrichtungen und ambulanten Dienste ein wichtiges Instrument, um die Pflegebedürftigen, die Beschäftigten und auch die Besucher besser zu schützen. Der Aufwand für die Durchführung eines Schnelltests ist in den Pflegeheimen und ambulanten Diensten mindestens genauso hoch wie in den Krankenhäusern. Wie ist es zu rechtfertigen, dass Pflegeheime und ambulante Dienste bei den Personalkosten nur 50 Prozent dessen erstattet bekommen sollen, was den Krankenhäusern zugebilligt wird?“
Vorgesehen ist derzeit, dass im Pflegebereich 13 Euro erstattet werden, 7 Euro für den Schnelltest und 6 Euro für den Personaleinsatz. Den Krankenhäusern sollen dagegen insgesamt 19 Euro erstattet werden, 7 Euro für den Schnelltest und 12 Euro an Personalkosten.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit mehr als 12.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind systemrelevanter Teil der Daseinsvorsorge. Als gutes Beispiel für Public-private-Partnership tragen die Mitglieder des bpa die Verantwortung für rund 365.000 Arbeitsplätze und circa 27.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Die Investitionen in die soziale Infrastruktur liegen bei etwa 29 Milliarden Euro.
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