„Damit wird eine krisenfeste und flächendeckende Kommunikationstechnologie für die deutsche Energiewirtschaft ermöglicht, die auch die Interessen der Behörden und Sicherheitsaufgaben nicht aus dem Blick verliert", konstatiert der Beiratsvorsitzende Olaf Lies. „Die Entscheidung gibt den Akteuren der Energiebranche und Wasserwirtschaft zugleich die notwendige Planungssicherheit für die nächsten Jahre, um die Digitalisierung der Netze auf Basis der 450 MHz-Technik umzusetzen", ergänzt Lies.
Mitnutzung durch den Innen- und Sicherheitsbereich wird ermöglicht
Die Energiewirtschaft nutzt als Teil der kritischen Infrastruktur zur Daseinsvorsorge bereits seit mehreren Jahren erfolgreich die Frequenzen des 450 MHz-Frequenzbandes. Für die weitere Nutzung hatten auch die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) Ansprüche angemeldet. In der nun gefundenen Lösung wird den BOS die Nutzung von freien Kapazitäten ermöglicht, sofern es keine Beeinträchtigungen für die Anwendungen der kritischen Infrastrukturen gibt. Angesichts anderer zur Verfügung stehender Frequenzen wird so den Interessen aller Beteiligter Rechnung getragen.
450 MHz-Frequenzen notwendig für sichere und zukunftsfeste Energiewirtschaft
Die Energiebranche ist auf eine flächendeckende, notfallsichere Kommunikation angewiesen. Insbesondere die Netzbetreiber haben die wichtige Aufgabe, jederzeit eine sichere und zuverlässige Stromversorgung zu gewährleisten und diese im Fall eines flächendeckenden Ausfalls – dem sogenannten Schwarzfall – schnell wiederherzustellen. Hierfür können sie nicht auf Angebote des öffentlichen Mobilfunks zurückgreifen, sondern nur auf eigenständige Netze mit besseren Ausbreitungsbedingungen, einer guten Flächenversorgung und Gebäudedurchdringung. Ein weiterer Vorteil ist, dass für den Frequenzbereich 450 MHz auch LTE-fähige Endgeräte und Hardware zur Verfügung stehen.
Beirat als politisches Beratungsgremium
Der Beirat ist ein politisches Beratungsgremium und besteht aus 16 Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie 16 Vertreterinnen/Vertretern der Bundesländer. Die Beiratsmitglieder werden von der Bundesregierung auf Vorschlag des Deutschen Bundestages bzw. des Bundesrates berufen und begleiten die Regulierungstätigkeit der Bundesnetzagentur in wichtigen Fragen für die Allgemeinheit.
Link zum Beschluss: www.bundesnetzagentur.de/beirat-beschluesse
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