Personalaufstockungen des Gesetzentwurfs reichen nicht

Anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestags zum Entwurf von CDU/CSU und SPD für ein Gesetz zur „Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz – GPVG)“ betont Christine Vogler, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):

„Die Profession Pflege arbeitet seit langem am Limit. Die im Gesetzentwurf angestrebte Stellenaufstockung um 20.000 Vollzeitstellen für Pflegehilfskraftpersonal ist auch in einem ersten Schritt deutlich zu knapp bemessen. Benötigt werden laut dem von der Universität Bremen vorgelegten Personalbemessungsverfahren für die Langzeitpflege rund 120.000 Vollzeitstellen – überwiegend Pflegeassistenten/innen, aber auch Pflegefachpersonen.

Die im Gesetzentwurf genannten Personalmehrungen führen nach Berechnungen des Deutschen Pflegerats zu höchstens 4,2 min pro Tag (24 Std.) an zusätzlich zur Verfügung stehender Zeit bei zu versorgenden Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 und 9,5 min mit Pflegegrad  5. Dadurch werden Pflegefachpersonen nicht spürbar entlastet, zumal die neuen Pflegehilfskräfte zu Beginn auch eingearbeitet und begleitet werden müssen.

Der jetzt vorgesehene Stellenaufbau sieht nur zusätzliches Pflegeassistenzpersonal vor, das über eine mit dem Qualifikationsniveau 3 einer landesrechtlich geregelten Ausbildung zu Assistenz- und Helferberufen in der Pflege (QN 3) verfügt oder eine solche absolviert. Die Ausbildung zum QN 3 sollte allerdings nach drei Jahren erfolgreich absolviert sein und nicht erst binnen drei Jahren begonnen werden. Diese Anforderung sollte im Gesetz verbindlicher geregelt werden, um Schlupflöcher zu vermeiden, diese Anforderung nicht zu erfüllen. Anderenfalls wäre der Aufwand für die Pflegefachpersonen für die Anleitung und Beaufsichtigung größer als der potenzielle Nutzen. 

Die Stellenaufstockung ist aus Sicht des Deutschen Pflegerats bereits in diesem ersten Schritt mindestens zu verdoppeln. Sichergestellt sein muss, dass es keine zu hohen bürokratischen Hürden seitens der zuständigen Kostenträger gibt, wie beim Stellenförderprogramm für Pflegefachpersonen. 

Was im Gesetzentwurf fehlt, ist eine Aussage zur weiteren Umsetzung des neuen Personalbemessungsverfahrens in der Langzeitpflege, dem Gesamtaufbau der demnach fehlenden Stellen sowie deren Finanzierung. Der Aufbau der benötigten Stellen muss umgehend erfolgen. Nur mit einer verbindlichen Zusage bezüglich Umfang und Zeitplan kann das Vertrauen der Profession Pflege in eine spürbare Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen erreicht werden.

Zu begrüßen ist, dass die Stellenmehrung nicht zu zusätzlichen finanziellen Belastungen der Bewohnerinnen und Bewohner in der stationären Langzeitpflege führt.“

Über Deutscher Pflegerat e.V. – DPR

Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.

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