Gesetzliche Grundlagen für langfristige Maßnahmen: Der Klimarechnungshof

Ende Oktober wurde gemeinsam mit renommierten Umweltjuristen ein Gesetzesvorschlag für den Klimaschutz in Österreich erarbeitet – denn die Gesetzgebung ist alles andere als fit, wenn es um die Erreichung irgendwelcher Klimaziele geht. Kernpunkt zu Absicherung des Ziels Klimaneutralität bis 2040: Die Schaffung einer neutralen Kontrollinstanz.

Das Steckenpferd zur Erreichung der Klimaneutralität in Österreich bis 2040 ist unumstritten: Es muss eine jährliche Emissionshöchstmenge geben. Doch ohne Kontrolle wird dieses jährliche Treibhausgas-Budget nicht funktionieren. Da kommt die vielzitierte Kontrollinstanz ins Spiel – ein Klimarechnungshof, der die unabhängige Überwachung über die ausgestoßenen Emissionen übernimmt, Verfehlungen aufzeigt und Nichteinhaltung ahndet.

Gesetzliche Grundlage nicht ausreichend

Derzeit gibt es zwar viele Maßnahmen und Wege, die Paris-Ziele einhalten und die angestrebte Klimaneutralität erreichen zu können. Eine gesetzliche Grundlage, diese Maßnahmen umsetzen zu können fehlt aber nach wie vor. Um einen gesetzlich verankerten Plan aufstellen zu können hat sich das zuständige Ministerium nun um Hilfe von außen bemüht und gemeinsam mit Umweltjuristen ein langfristiges Maßnahmenpaket erstellt.

Sun Contracting schafft Abhilfe

Um die Zeit bis zur gesetzlichen Grundlage für ein strenges Maßnahmenpaket weiter mit dem notwendigen Photovoltaik Ausbau zu füllen bietet die Sun Contracting Unternehmensgruppe ihr Modell Photovoltaik Contrating an. Damit bietet man eine Option an, freie Flächen und große Dächer zur Stromproduktion nutzen zu können – ohne dabei das finanzielle Risiko auf den Besitzer dieser Fläche abzuwälzen. Die Kosten, sowohl für Errichtung als auch für Betrieb der Anlage, bleiben bei Sun Contracting.

Nutzen für alle Beteiligten

Die für den Flächenbesitzer risikofreie Stromproduktion mittels Photovoltaik ist allerdings nicht der einzige Vorteil, der durch Photovoltaik Contracting entsteht – diese Möglichkeit, Photovoltaik Projekte abzuwickeln, nutzt allen Beteiligten. Für die Bereitstellung der Fläche wird dem Contractingnehmer, also dem Besitzer, eine Vergütung in Form einer monatlichen Miete oder Pacht bezahlt. Der produzierte Strom wird in erster Linie nicht verbraucht, sondern ins öffentliche Stromnetz eingespeist – damit kann Sun Contracting kontinuierlich und langfristig Erträge erwirtschaften. Und gleichzeitig erhöht sich durch die Produktion von sauberem Sonnenstrom auch der Anteil an Ökostrom, der durch die Einspeisung direkt in der Region verbraucht wird.

Über die Sun Contracting AG

Die Sun Contracting AG und ihre Tochtergesellschaften sind bereits seit Gründung der Unternehmensgruppe im Jahr 2010 in der Photovoltaikbranche sehr erfolgreich tätig. Besonders bekannt wurde die Sun Contracting Gruppe mit ihrem beliebten Geschäftsmodell Photovoltaik Contracting. In drei Ländern betreibt die Gruppe rund um die Liechtensteiner Muttergesellschaft derzeit 283 Photovoltaikanlagen als Contracting und hält bei einer gesamt installierten und projektierten Photovoltaikleistung von 78 Megawattpeak. Neben Errichtung und Betrieb von Photovoltaikanlagen ist die Sun Contracting AG auch im Bereich nachhaltiger Investments seit mehreren Jahren sehr erfolgreich. Derzeit liegen fünf Investmentprodukte zur Zeichnung auf – vier davon sind Anleihen. Ganz neu emittiert wurde Anfang November 2020 die zweite Generation der depotfähigen Inhaberanleihe: Der Sun Contracting Bearer Bond 2020. Durch die Eignung für Veranlagungen des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages gemäß österreichischem EStG ist dieses Investment vor allem für Selbstständige und freiberuflich Selbstständige interssangt, durch seine Depotfähigkeit neben privaten auch für institutionelle Anleger.

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