Unter der Voraussetzung, dass bis dahin eine Zulassung für einen Impfstoff vorliegt, sollen ab Mitte Dezember zunächst die vulnerablen Gruppen – Ältere, Vorerkrankte, das Personal im Gesundheitswesen, in Alten- und Pflegeheimen, sowie Polizei- oder Feuerwehrkräfte – in Hessen geimpft werden.
„Impfen ist eine ärztliche Aufgabe und die Mitwirkung der hessischen Ärzteschaft somit zentral für das Gelingen der Impfaktion“, betont Pinkowski. „Wir hoffen, dass sich auf den Aufruf der Landesärztekammer wieder zahlreiche Ärztinnen und Ärzte melden werden, um zu helfen und gegen die Pandemie in Aktion treten zu können.“ Ihre Aufgabe werde es sein, Impfwillige aufzuklären, das Impfgeschehen zu überwachen und die Geimpften bei eventuell auftretenden gesundheitlichen Reaktionen ärztlich zu versorgen.
„Damit die Kolleginnen und Kollegen allerdings nicht wie bei der letzten großen Hilfsaktion, der Flüchtlingskrise, wegen ungeklärter rechtlicher Fragen ein spätes, böses Erwachen erleben müssen, sollte das Land Hessen dieses Mal auch für die rechtlichen Probleme frühzeitig gute und beständige Lösungen anbieten“, fordert Pinkowski.
Landesärztekammer Hessen
Hanauer Landstraße 152
60314 Frankfurt/Main
Telefon: +49 (69) 97672-0
Telefax: +49 (69) 97672-128
http://www.laekh.de
Abteilungsleiterin
Telefon: +49 (69) 97672-188
Fax: +49 (69) 97672-224
E-Mail: katja.moehrle@laekh.de