„Zero Pollution Action Ambition“: Dirigistische EU-Umweltpolitik ohne Lösungsansätze

Zum EU-Aktionsplan „Null Umweltverschmutzung” läuft bis zum 10. Februar 2021 eine Öffentliche Konsultation, an der sich auch der Zentralverband Oberflächentechnik e.V. (ZVO) beteiligt hat. Hier einige Kommentare und Bewertungen des ZVO zum offiziellen Fahrplan „Towards a Zero Pollution Ambition for air, water and soil – building a healthy Planet for Healthier People“.

Bei regelmäßiger Lektüre der Verlautbarungen unserer europäischen Regierung, der EU-Kommission, zum hochgepriesenen „Green Deal“, erwartet man eigentlich Lösungen für die drängenden Zukunftsprobleme. Diese werden auch stets als Motivation angesprochen, ihre enormen Ausmaße beschworen und dringender Handlungsbedarf angemahnt. Nach der Lektüre stellt sich jedoch regelmäßig die Frage: Was soll jetzt eigentlich geschehen?

Bei Betrachtung der „Zero Pollution Ambition“ beispielsweise (also das „Streben nach Null Umweltverschmutzung“), ist die Vision erstrebenswert, dennoch aber allumfassend, vielschichtig und komplex. Welche Lösungen sieht die EU-Kommission zur Umsetzung dieser Idee?

Der Kontext

In der veröffentlichten Roadmap aus dem Oktober 2020 schafft die EU-Kommission zunächst den Kontext. Sie startet mit der Feststellung, die COVID-19 Pandemie hätte deutlicher denn je gemacht, wie wichtig der Aufbau eines gesünderen Planeten für gesündere Menschen sei. Gleich hier zu Anfang stellt sich leichte Verblüffung ein: Es gibt einen Zusammenhang zwischen Umweltverschmutzung und viralen Erregern?

Dann wird festgestellt, dass die Entkoppelung von Wirtschaftswachstum und zunehmender Umweltverschmutzung sowie die Stärkung der linearen Verbindung von Umweltschutz, nachhaltiger Entwicklung und menschlichem Wohlbefinden Basis für die geplanten Verbesserungen seien. Die „Zero Pollution Ambition“ habe das Potenzial, den Übergang zur sauberen und kreislauforientierten Wirtschaft zu erleichtern. Gleichzeitig wird erwartet, dass mit dieser Initiative die EU gestärkt und wettbewerbsfähiger aus der COVID-19-Krise hervorgehen wird.

Insgesamt erwecken diese Vorbemerkungen hohe Erwartungen, auch wenn einiges an Allgemeinplätzen verwendet und einige fragwürdige Zusammenhänge geschaffen werden. Wer will nicht, dass alles gesünder und besser wird? Die Neugier auf die Lösungen steigt!

Das Problem

Zusammengefasst stellt sich das Problem für die Kommission als Konglomerat aus diversen Bestandteilen dar:

  • Luftverschmutzung sei verantwortlich für 400.000 verfrühte Todesfälle pro Jahr in der EU;
  • Luftverschmutzung verursache 48.000 Fälle von Durchblutungsstörungen am Herzen pro Jahr;
  • in der EU träten 6,5 Millionen Fälle chronischer Schlafstörungen durch Lärm auf;
  • Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden sei eine der fünf Hauptursachen für das Artensterben;
  • ohne Maßnahmen besteht die Gefahr, dass die EU-Bürger weiterhin gefährlich hohen Verschmutzungsgraden ausgesetzt bleiben;
  • es sei nötig, den Zusammenhang zwischen Umweltverschmutzung und der Verbreitung und Auswirkung von Infektionskrankheiten wie COVID-19 zu klären;
  • es gäbe signifikante Umsetzungslücken der geltenden EU-Gesetzgebung zu Umweltverschmutzung.

Bei genauerer Betrachtung treten einige Unklarheiten bei der Problembeschreibung auf. Die angeblichen Fallzahlen sind nicht zu prüfen, jedoch fällt auf, dass die Auswirkungen von Lärm wohl kaum der Verschmutzung von Luft, Wasser oder Boden zuzurechnen sind.

Die Höhe des Beitrags der Umweltverschmutzung am Artensterben ist nicht aufgeführt, die EU sagt lediglich „sie trage wesentlich bei“. Was wirklich erreicht werden kann, entzieht sich damit jeder Einschätzung. Quellen werden nicht angegeben.

Übersehen hat die EU-Kommission an dieser Stelle, dass es zwischen den angeblichen „hohen Expositionen“ und den Umsetzungslücken der geltenden Gesetzgebung einen direkten Zusammenhang gibt. In Deutschland und anderen Staaten mit teilweiser Übererfüllung der EU-Vorgaben muss es wie Hohn klingen, dass allgemein von „signifikanten Umsetzungslücken“ gesprochen wird.

Zu guter Letzt wird noch COVID-19 bemüht. Zusammenhänge damit – und seien sie noch so abwegig – können derzeit in der politischen Agenda von Kritikern nur auf eigenes Risiko hinterfragt werden.

Was soll erreicht werden – und wie?

Die EU-Kommission kündigt erneut den „Zero Pollution Action“ Plan an. Als Teil des „Green Deals“ soll er unterstützen, Europas Bürger und Ökosysteme zu schützen und Verschmutzung von Luft, Wasser, Boden sowie Verbraucherprodukten zu beseitigen. Gleichzeitig soll er die Erholung nach der COVID-19-Krise unterstützen, indem ein nachhaltiger Neustart der europäischen Wirtschaft, Schaffung neuer Arbeitsplätze und die Verringerung von sozialen Ungleichstellungen gefördert werden.

Folgende Maßnahmen sieht der Plan vor:

  • Die Einführung und Durchsetzung von EU-Regeln zur Umweltverschmutzung sollen gestärkt werden;
  • bestehende Gesundheits- und Umwelteinrichtungen sollen verbessert werden; dazu sieht der Plan vor, alle vorbereitenden Arbeiten, Bewertungen, Folgeanalysen früherer Initiativen zu überprüfen; dies betrifft die Bereiche Luft, Wasser, marine Umgebungen, Emissionen durch Industrie und Straßentransport, Abfall und Abwasser sowie Lärm; auch weitere Formen der Umweltverschmutzung sollen betrachtet werden, zum Beispiel beim Boden;
  • Verbesserung der Steuerung von Umweltverschmutzungs-Regelwerken, auch international, vor allem durch ein Überwachungs- und Vorschauwerkzeug und neue Datenquellen und Modelle. International sollen die Aspekte des Aktionsplans durch Diplomatie, Handelspolitik und Entwicklungshilfe berücksichtigt werden;
  • Förderung des gesellschaftlichen Wandels, unter anderem durch digitale Lösungen sowie durch Beiträge zum nachhaltigen Konsum unter sorgfältiger Beachtung der Auswirkungen von Umweltverschmutzung.

Zunächst stellt die EU-Kommission korrekterweise fest, dass eine Stärkung der Einführung und der Durchsetzung der vorhandenen, bereits geltenden EU-Regeln vonnöten ist – ohne zu sagen, wie dies geschehen soll.

Darüber hinaus gibt es keine konkreten Maßnahmen, sondern lediglich Bürokratie und Wunschvorstellungen. Besonders deutlich wird dies bei den internationalen Aspekten. Hier ist die EU auf die weltweite Zustimmung angewiesen, kann aus sich heraus nichts bewirken. Der beabsichtigte Neustart nach COVID-19 unter Umbau der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wird starke Verwerfungen, Unsicherheiten und Fehlschläge beinhalten. Und er wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Tun andere Staaten dies nicht, vermeiden sie diese Probleme – vielleicht zum Schaden der Umwelt, dafür aber unter rascher Sicherung der wirtschaftlichen Lebensgrundlage ihrer Bevölkerung. Einen Plan B hat die EU-Kommission nicht.

Es stellt sich auch die Frage, wie sich die „Schaffung neuer Arbeitsplätze“ auswirkt, so sie denn tatsächlich entstehen. Was ist mit den bisherigen Arbeitnehmern, deren Arbeit an ungewollten Technologien nicht mehr benötigt wird? Wie wird die zahlenmäßige Wirkung sein? Welche Qualifikationen werden benötigt?

Es soll ein zentrales Überwachungs- („Monitoring“-) Werkzeug geschaffen werden. Und alle bisherigen Studien sollen erneut gesichtet werden. Mit diesen Maßnahmen erreicht die EU-Kommission allenfalls jahrelange Arbeit für die Verwaltung (und damit höhere Kosten) und ein weiteres Datengrab –  sowie verstärkte staatliche Überwachung. Lösungen für die angedachten Verbesserungen werden hier nicht gesucht.

Bessere Rechtsetzung

Die EU-Kommission verspricht extensive Konsultationen von Betroffen, darunter Behörden und Experten aus Mitgliedsstaaten, Wirtschaft (insbesondere KMUs), Zivilgesellschaft (darunter Umwelt-, Verbraucher- und Gesundheits-NGOs), Städte, wissenschaftliche und technische Experten und andere aus der Allgemeinheit. Dazu soll es geben:

  • eine mindestens 13-wöchige öffentliche Konsultation, angekündigt für das vierte Quartal 2020;
  • Meetings und Workshops mit Betroffenen, dazu sollen weite Kreise geladen werden.

Eine 13-wöchige Konsultation, aktuell gestartet vom 11. November 2020 bis 10. Februar 2021, erscheint angesichts der Tragweite des Themas – Stichwort „gesellschaftlicher Wandel“ – sehr kurz. Andererseits macht die EU-Kommission keinerlei Abschätzung, welche Zeit sie sich für die ausführlichen Konsultationen, Meetings und Workshops nehmen will oder muss – gerade in COVID-19-Zeiten ist hier Skepsis angebracht, vor allem mit Blick auf ein repräsentatives Bild am Ende dieses Mammutprozesses.

Abschließend stellt die EU-Kommission fest, dass dieser Aktionsplan keiner Folgenanalyse bedürfe. Es bestünde bereits eine ausreichende Wissensbasis über Luft, Wasser, Lärm sowie die Bereiche Straßenfahrzeuge und Industrieemissionen. Es gebe darüber hinaus diverse Studien, explizit genannt wird eine Gesundheitsstudie. Viele andere Emissionsstudien lägen vor und weitere würden bei spezifischeren legislativen Prüfungen erstellt werden.

Für die Kommission genügt offenbar die Betrachtung der Umweltlage zur Auswahl von Maßnahmen zur Transformation der Lebensverhältnisse sowie der Gesellschaft in Europa. Eine Folgeanalyse zur Wirtschaft, den Wertschöpfungsmöglichkeiten, den Arbeitsverhältnissen, dem Bildungs- und Ausbildungsbedarf, dem Rohstoff- und Energiebedarf, der Wettbewerbsfähigkeit weltweit und vielem mehr hält sie für unnötig. Risiken und Nebenwirkungen werden ignoriert. Realismus sieht anders aus.

Bewertung

Die Zielsetzungen des Aktionsplans sind zweifelsohne gut und richtig, aber nicht neu. Doch die Wege, die die EU-Kommission einschlägt, scheinen weniger auf Lösungen als vielmehr auf Dirigismus, Zentralismus und planerische Eingriffe abzuzielen. Konkrete Hinweise auf zielgerichtete Maßnahmen sucht man vergeblich.

Eine Roadmap ist eigentlich zum Aufzeigen des geplanten Weges gedacht. Die EU-Kommission beschränkt sich jedoch auf die Beschreibung eines vermeintlichen Ausgangspunkts und Visionen über die zu erreichenden Ziele.

Vielleicht wäre bereits vieles zu erreichen, wenn die geltenden Gesetze europaweit in gleicher Weise umgesetzt würden? Die Kommission macht diese Feststellung, wie oben gezeigt, selbst. Die bisherigen Regularien erreichen viel, wie unter andrem das deutsche Beispiel aus den vergangenen Jahrzehnten zeigt.

Warum sind geltende Gesetze nicht europaweit gleichermaßen durchgesetzt? Ist dies nicht Voraussetzung für Gleichheit vor dem europäischen Gesetz? Und was stellt sicher, dass es bei neuen Gesetzen und Initiativen anders sein wird?

Die EU-Kommission sollte zuerst eine vereinheitlichte Umsetzung der geltenden Gesetze und Regularien in ganz Europa erreichen. Dann erst kann über notwendige Erweiterungen nachgedacht werden – jedoch mit konkreten Angaben und objektiven Folgeanalysen im Vorfeld. Ansonsten ist eine informierte Beurteilung geplanter „Action Plans“ wie hier nicht möglich.

Es bleibt nur zu hoffen, dass sich trotz der ungenügenden Inhalte dieses Dokuments ausreichend EU-Bürger und -Unternehmen deutlich in der öffentlichen Konsultation äußern und auf Klarheit, Ergebnisoffenheit und vollständige Analyse der Auswirkungen in allen Lebensbereichen bestehen.

Eine sarkastische Bemerkung sei am Ende noch erlaubt: Die EU-Kommission ignoriert eine weitere Ursache für chronische Erkrankungen und Verlust von Lebensraum, nämlich die Lichtverschmutzung (auch Lichtsmog), also den Verlust von Dunkelheit in weiten Bereichen auch Europas. Vielleicht ahnt die Kommission, dass es durch ihre Vorgehensweise ohnehin schnell dunkel werden kann auf dem Kontinent.

Über die Galvano- und Oberflächentechnik:

Die Galvano- und Oberflächentechnik ist eine mittelständisch geprägte Industriebranche, die europaweit rund 440.000 Mitarbeiter beschäftigt, davon 50.000 in Deutschland. Allein in Deutschland erwirtschaftet die Branche einen Umsatz von ca. 7,5 Mrd. EUR. Die Struktur der Galvanobetriebe wird dabei von KMUs dominiert, nur ein geringer Anteil der Betriebe erreicht Größen von mehr als 100 Mitarbeitern. Die Oberflächenbranche ist eine Schlüsselindustrie, deren Dienstleistung Voraussetzung für die Funktionalität von Bauteilen, Geräten und Maschinen nahezu jeder anderen Branche ist. Die Galvanotechnik verhindert dabei jährlich Korrosionsschäden von ca. 150 Mrd. EUR. Galvanotechnik ermöglicht eine zuverlässige Funktionalität einer Vielzahl unterschiedlichster Bauteile: Kein Auto verlässt mehr das Band, bei dem nicht wesentliche Teile oberflächenveredelt sind. Die moderne Medizintechnik ist ohne neuere Verfahren der Oberflächentechnik nicht denkbar, aber auch Bauwirtschaft und Sanitärindustrie, die Elektrotechnik und die Elektronikindustrie sowie die Flugzeugindustrie kommen ohne Oberflächenveredelung nicht aus.

Mehr Informationen: www.zvo.org

Über den Zentralverband Oberflächentechnik e.V.

Der Zentralverband Oberflächentechnik e.V. (ZVO) vertritt die Interessen von Roh- und Verfahrenslieferanten, Anlagenherstellern, Komponentenherstellern, Dienstleistern, Beschichtern und Galvaniken der deutschen Galvano- und Oberflächentechnik. Seine Mitgliedsunternehmen sind im Bereich der Oberflächenveredelung mit Metallen oder Metallverbindungen aus flüssigen Prozessmedien tätig. Für Abnehmerindustrien, Politik und Behörden ist der ZVO zentraler Ansprechpartner zu wirtschafts-, umwelt-, energie- und bildungspolitischen Fragen mit Bezug auf Galvano- und Oberflächentechnik.

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