Der RLV zum geplanten Insektenschutzgesetz

In Sachen Verordnungen und Gesetze sind die deutschen Landwirte leider mittlerweile so Einiges gewohnt. Doch das neue geplante Bundesinsektenschutzgesetz bringt für den Rheinischen Landwirtschafts-Verband (RLV) das sprichwörtliche Fass zum Überlaufen. „Es fühlt sich an, als laufen wir einen Hürdenlauf. Nur dass dieser einfach nicht endet und wir immer mehr Gepäck mit uns rumtragen! Die geplanten Vorschriften sind für uns nicht mehr tragbar und stellen einen Vertrauensbruch dar“, macht RLV-Präsident Bernhard Conzen klar.

Vertrauensbruch – ein starkes Wort, aber nicht ohne Grund gewählt: Im Rahmen der Naturschutzgebietsausweisung gab es von politischer Seite aus stets ein klares Versprechen: Die Politik weist die Gebiete aus, Landwirte halten sich an die gute fachliche Praxis, im Gegenzug werden Naturschutzmaßnahmen dafür kooperativ umgesetzt, erklärt der RLV. „Dieses Vorgehen hat den Wert der Fläche erhalten und eine zielgerichtete Förderpolitik möglich gemacht“, so Conzen. Genau mit diesem Punkt würde das neue Gesetz brechen. Gelungene Naturschutz-Kooperationen würden von Ordnungsrecht erstickt – finanzieller Ausgleich für die betroffenen Bauern: Fehlanzeige. „Wir wollen die Politiker an ihr Versprechen erinnern, Ihnen unsere berechtigte Kritik erklären und zum Dialog einladen.“ Aus diesem Grund wendet sich der RLV auch an seine Mitglieder und fordert diese zur Teilnahme an einer Postkartenaktion auf. „Wir können das Thema Artenschutz nur gemeinsam anpacken. Mit gut durchdachten Maßnahmen, die sowohl die Bedürfnisse der Nahrungsmittelproduktion als auch des Naturschutzes unter einen Hut bringen. Aber landwirtschaftlichen Betrieben, die ohnehin schon unter immensem wirtschaftlichem Druck stehen, immer mehr und immer höhere Hürden in den Weg zu stellen – das geht nicht gut“, erklärt der RLV-Präsident.

„Wir dürfen eins nicht vergessen und das gilt auch für das Bundesumweltministerium: Wir Landwirte produzieren Lebensmittel, das ist unser Job. Um gute und sichere Erträge zu erzielen, werden nach strengen Zulassungsbedingungen geprüfte Pflanzenschutzmittel mit Sorgfalt und bedacht eingesetzt. Denn diese schützen, wie der Name sagt, die Pflanze. Pflanzenschutzmittel pauschal zu verbieten, gleichzeitig aber Probleme wie den Flächenverbrauch nicht anzupacken – wo sollen dann in Zukunft unsere Lebensmittel produziert werden?“, fragt Conzen.

Zum Hintergrund: Was kritisiert der RLV genau?

  • Die Forderung nach einem Pflanzenschutzmittelverbot innerhalb eines 10 m-Gewässerrandstreifens: Erst vor wenigen Monaten ist die Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes in Kraft getreten. Hier wurde ein dauerhaft bewachsener Gewässerrandstreifen (5 m breit) an hängigen Flächen eingeführt. Gerade einmal vier Monate später soll dieses Gesetz nun erneut geändert und in ein pauschales Pflanzenschutzmittelverbot in einem 10 m breiten Streifen umgewandelt werden. Eine Folgenabschätzung der wirtschaftlichen Einbußen für den Landwirt fehlt vollständig. Auch die Förderfähigkeit von freiwilligen Gewässerrandstreifen wird außer Acht gelassen. Der RLV lehnt diesen „Regelungswahnsinn“ ab. Sinnvoller wäre es, Gewässerabstände über das Greening und zukünftig die EcoSchemes im Rahmen der GAP zu regeln.
  • Nicht zu akzeptieren ist außerdem der gesetzliche Biotopschutz für „artenreiches mesophiles Grünland, Streuobstbestände, Steinriegel und Trockenmauer“: Diese Flächen würden pauschal und ohne Ausgleich unter Schutz gestellt. Bestehende freiwillige Programme, die Naturschutzleistungen mit Förderungen verknüpfen, werden damit deutlich eingeschränkt oder unmöglich gemacht. Für die Betriebe bedeutet das einen Eingriff ins Eigentum und große finanzielle Einbußen. Landwirte, die sich seit Jahren freiwillig für den Naturschutz engagieren und diese Flächen pflegen, werden abgestraft und ein massiver Vertrauensverlust des Naturschutzes in der Landwirtschaft ist vorprogrammiert. Die Rechnung des BMU geht nicht auf: Unterschutzstellung ohne jeden Ausgleich wird bereits jetzt gefährdete Betriebe in eine ungewisse finanzielle Zukunft führen und die Bereitschaft zur Teilnahme an freiwilligen Programmen zunichtemachen.
  • Was im Gesetzentwurf nach Meinung des Verbandes völlig fehlt, sind klare Regelungen zur Bewahrung der Böden vor der Versiegelung: Die vage Willensbekundung, Versiegelung zu stoppen, reicht nicht. Hier gibt sich das BMU auffallend still. Auf Beton wachsen weder Lebensmittel noch Blühstreifen. Boden ist also im wahrsten Sinne des Wortes die Grundlage aller Biodiversitäts-Maßnahmen. Hier anzusetzen und dem Flächenverbrauch endlich wirksam entgegenzutreten, damit könnte wirklich etwas erreicht werden.
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