Die umfangreiche Arbeitshilfe bereitet die neuen Regelungen des Starke-Familien-Gesetzes, Hinweise aus der Praxis sowie die aktuelle Rechtsprechung zu dieser Materie anschaulich für die umsetzenden Behörden auf. Sie macht auf die besondere Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen Leistungsträgern, Schulen und allen Akteuren der Kinder- und Jugendhilfe aufmerksam und weist darauf hin, dass eine digitale Ausstattung zeitnah und wirksam gesichert werden muss, damit Teilhabe gelingt.
„Das Bildungs- und Teilhabepaket soll Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien ermöglichen, die Lern- und Freizeitangebote in Anspruch zu nehmen, die sie für ein gutes Aufwachsen in unserer Gesellschaft brauchen, sagt Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. „Das Wichtigste dabei ist, dass die Leistungen bei den Kindern und Jugendlichen tatsächlich ankommen.“
Deshalb empfiehlt der Deutsche Verein, dass die Verwaltungen aktiv auf Eltern und Kinder zugehen sollen und durch eine intensive Öffentlichkeitsarbeit auf die Möglichkeiten des Bildungspakets für benachteiligte Kinder und Jugendliche hinweisen.
Zu den Empfehlungen: https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2020/dv-11-20_leistungen-fuer-bildung-teilhabe.pdf
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen Anbieter sozialer Dienste und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation sowie der Migration und Integration. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
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