„Herr“ oder „Frau“ nicht ausreichend

Die obligatorische Angabe von „Herr“ oder „Frau“ verletzt Personen mit nicht-binärer Geschlechtsidentität in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Dies hat nach Auskunft der ARAG Experten das Landgericht Frankfurt am Main im Zusammenhang mit der Buchung von Bahntickets entschieden. Es müsse dem Kunden möglich sein, eine geschlechtsneutrale Anrede zu wählen (Az.: 2-13 O 131/20).
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