FFP2-Masken, die guten Schutz gegen die Übertragung des Virus leisten, sollen laut Plan in den kommenden Wochen an alle Menschen aus den Risikogruppen – etwa 23 Millionen Personen, denen bis Mitte April insgesamt 15 Masken zur Verfügung stehen sollen – unter einer Eigenbeteiligung von 2 Euro verteilt werden. „Der bürokratische Aufwand für Krankenkassen, die die Berechtigungen ausstellen müssen, ist sehr hoch und bindet unnötige Kräfte“, so Neher.
Last des Steuerzahlers ist bereits hoch genug
Der Deutsche Caritasverband befürwortet eine Abgabe von Masken ausschließlich an Menschen, die einem hohen Risiko ausgesetzt sind und sich solche nicht leisten können. Steuerzahlerinnen und Steuerzahler tragen zur Bewältigung der Pandemie bereits eine große Last. Sie müssen nicht noch Masken für Menschen subventionieren, die sie aus dem eigenen Einkommen problemlos zahlen können.
Unbürokratische Abgabe in sozialen Einrichtungen
Es gibt Bevölkerungsgruppen dagegen, die auf eine Verteilung durch den Staat dringend angewiesen sind. Neben Personen mit niedrigem Einkommen sind das zum Beispiel Wohnungslose und Menschen, die sich illegal in Deutschland aufhalten. Die geplante Abwicklung über die Krankenkassen erlaubt es nicht, diese Menschen zu erreichen. Der Deutsche Caritasverband spricht sich in diesen Fällen für eine unbürokratische Abgabe in den Einrichtungen und Diensten aus, die diese Personen begleiten und betreuen.
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