15 Empfehlungen zum Ende der Repressionen

Seit vier Monaten schlägt das Regime von Alexander Lukaschenko Massenproteste gegen dessen manipulierte Wiederwahl mit Gewalt nieder. Etwa 380 Medienschaffende wurden festgenommen, weil sie über die Demonstrationen berichteten, 80 von ihnen zu Gefängnisstrafen verurteilt. Ausländische Korrespondentinnen und Korrespondenten dürfen nur noch in Ausnahmefällen legal in Belarus arbeiten, die größte unabhängige Nachrichtenseite hat ihre Lizenz verloren. Reporter ohne Grenzen wendet sich mit 15 konkreten Empfehlungen an die Staatsführung von Belarus und an internationale Gremien, um die Unterdrückung der Zivilgesellschaft zu beenden und grundlegende Freiheiten wiederherzustellen.

„Mit ihrem friedlichen Protest verkörpern die Menschen in Belarus zentrale europäische Werte. Sie kämpfen für Freiheit und Demokratie – und sie brauchen aus dem Ausland mehr als nur Solidaritätsbekundungen“, sagte RSF-Geschäftsführer Christian Mihr. „Die Europäische Union sollte sämtliche Finanzhilfen einfrieren, solange das Regime Lukaschenko Menschenrechte mit Füßen tritt.“ Empfehlungen an die Staatsführung in Belarus:1) Entsprechend den Empfehlungen zur Meinungs- und Medienfreiheit, die OSZE-Berichterstatter Wolfgang Benedek am 5. November vorgelegt hat, empfiehlt RSF der belarusischen Staatsführung, folgende Maßnahmen zu ergreifen:

  • Journalistinnen und Journalisten sowie Medien ein sicheres Umfeld für ihre Arbeit bieten;
  • die Sicherheit aller Medienschaffenden garantieren und sie nicht wegen ihrer Arbeit verfolgen oder behindern, also auch die Beschlagnahmung und Beschädigung von Ausrüstung unterlassen;
  • Personen, die für Verletzungen der Pressefreiheit verantwortlich sind, gemäß internationalen Standards belangen;
  • einem unabhängigen Gremium ermöglichen, sämtliche Verdachtsfälle von Folter, Misshandlung, sexueller Gewalt oder gewaltsamem Verschwindenlassen zügig zu untersuchen;
  • ausländischen Journalistinnen und Journalisten Akkreditierungen ausstellen;
  • den Zugang zum Internet, einschließlich des mobilen Internets, nicht beschränken; die Zensur und Sperrung von Nachrichtenseiten unterlassen und die Tätigkeit von Bloggerinnen und Bloggern nicht weiter behindern
  • die Nachrichtenseite tut.by wieder offiziell als Massenmedium anerkennen und die etwa 70 derzeit blockierten Webseiten entsperren
  • den Druck und Vertrieb unabhängiger Printmedien erlauben
  • Medien nicht länger verpflichten, Namen von Personen zu speichern, die Kommentare posten und diese den Behörden zu übergeben;

2) Straf- und Verwaltungsverfahren gegen Journalistinnen und Journalisten, die lediglich ihre Arbeit getan haben, sollten fallengelassen und bereits gefällte Urteile überprüft werden.

3) Die belarusische Regierung sollte Reisen des OSZE-Berichterstatters und unabhängiger Fachleute der Vereinten Nationen sowie die Spezialverfahren des UN-Menschenrechtsrats (z.B. Arbeitsgruppen, Sonderberichterstatter und -berichterstatterinnen) ermöglichen und unterstützen.

4) Belarus sollte sich aktiv in den Beitrittsprozess zum Europarat einbringen und damit die Verpflichtungen der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte anerkennen. Auf diese Weise könnte das Land in Bezug auf Demokratie und Rechtsstaatlichkeit von der technischen Unterstützung durch die Venedig-Kommission profitieren, die insbesondere Staaten in Osteuropa verfassungsrechtlich berät. Empfehlungen an europäische Institutionen und EU-Mitgliedstaaten:5) Europäische Institutionen und EU-Mitgliedstaaten sollten bedrohten Medienschaffenden Unterstützung anbieten, etwa sicheres Geleit durch ihre Länder, Asyl und, falls nötig, medizinische Hilfe.

Europäische Kommission und Europäischer Rat:

6) Die Europäische Kommission und der Europäische Rat sollten jegliche finanzielle Unterstützung für Belarus im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik einfrieren, solange die Staatsführung in Minsk die Werte der EU und universell gültige Prinzipien wie Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte nicht respektiert. Ausgenommen davon ist die Unterstützung zivilgesellschaftlicher Organisationen, die sich für die Stärkung und Durchsetzung grundlegender Menschenrechte in Belarus einsetzen.

Europäischer Rat:

7) Der Europäische Rat sollte sich weiterhin bemühen, Sanktionen gegen Unternehmen, Organisationen und Personen zu verhängen, die an Wahlfälschungen oder Menschenrechtsverletzungen – insbesondere an der Einschränkung von Meinungs- und Pressefreiheit – beteiligt sind bzw. diese unterstützen.

8) Finanzhilfen der EU sollten ganz oder teilweise ausgesetzt werden, wenn sich die Lage in Bezug auf Menschenrechte oder Rechtsstaatlichkeit in Belarus weiter verschlechtert. Das EU-Parlament und der Europäische Rat sollten entsprechende Verordnungen erlassen, um der Kommission dies im Rahmen ihrer Nachbarschaftspolitik zu ermöglichen. Empfehlung an den Europarat:9) Der Europarat sollte die Förderung von Pluralismus sowie Presse- und Meinungsfreiheit im Aktionsplan für Belarus 2019-2021 zu einem herausgehobenen Ziel erklären und die erforderlichen Mittel dafür bereitstellen. Empfehlungen an die OSZE:10) Die OSZE sollte Angriffe auf und die Einschüchterung von Journalistinnen und Journalisten sowie jede Zensur der Medien in Belarus systematisch verurteilen und im Falle solcher Verletzungen der Pressefreiheit unabhängige und unparteiische Untersuchungen fordern.

11) Sie sollte aktiv und mit Nachdruck die Umsetzung der Empfehlungen zur Meinungs- und Medienfreiheit einfordern, die OSZE-Berichterstatter Wolfgang Benedek an die belarusische Staatsführung gerichtet hat.

12) Die OSZE sollte ein Instrument schaffen, um von den belarusischen Behörden ergriffene Maßnahmen zur Etablierung von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu beobachten und zu überprüfen. Empfehlungen an die Vereinten Nationen:13) Die UN sollten Angriffe auf und die Einschüchterung von Journalistinnen und Journalisten sowie jede Zensur der Medien in Belarus systematisch verurteilen und im Falle solcher Verletzungen der Pressefreiheit unabhängige und unparteiische Untersuchungen fordern.

14) Die UN sollten mit der belarussischen Staatsführung zusammenarbeiten, um den Ausbau und Schutz der Menschenrechte in Belarus mithilfe von UN-Spezialverfahren zu unterstützen, insbesondere durch einen Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit.

15) Die UN sollten mit der belarusischen Staatsführung zusammenarbeiten, damit die Hohe Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte zügig ein ständiges Büro eröffnen kann, um bei der Verbesserung der Menschenrechtssituation in Belarus konkrete Unterstützung zu leisten. Ein Schwerpunkt sollte dabei auf Pluralismus sowie Meinungs- und Pressefreiheit liegen.

Auf der weltweiten Rangliste der Pressefreiheit steht Belarus auf Rang 153 von 180 Staaten.

Weitere Informationen zu Lage der Pressefreiheit in Belarus finden Sie unter www.reporter-ohne-grenzen.de/belarus.

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