Der Lockdown zwingt uns, wie auch im Frühjahr dieses Jahres, eine erneute Reduzierung des Bus- und Bahnangebotes im VRN durchzuführen.
Volkhard Malik, VRN-Geschäftsführer, erklärt: „Wir haben zusammen mit den Verkehrsunternehmen und den Aufgabenträgern versucht, die Einschränkungen in den Fahrplänen mit Augenmaß umzusetzen. Wichtig war uns dabei, den Fahrgästen, die darauf angewiesen sind, mit Bus und Bahn zur Arbeit zu fahren, weiterhin ein sicheres und zuverlässiges Mobilitätsangebot zu bieten“.
Viele Verkehrsunternehmen stellen aufgrund der verhängten Ausgangsbeschränkung und der vorgezogenen Schulschließungen vorzeitig auf den so genannten „Ferienfahrplan“ um und dünnen spätabends und nachts das Angebot aus. Aufgrund der unterschiedlichen Regelungen zum Ferienbeginn in den drei Bundesländern kommt es zu folgenden Einschränkungen:
Baden-Württemberg
Die Busse und Bahnen der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) fahren ab dem 24. Dezember reduziert in Heidelberg, Mannheim und Ludwigshafen wie an Sonntagen, die Nachtverkehre entfallen weitestgehend. Darüber hinaus entfallen ab sofort bei der rnv sämtliche Schulbusfahrten sowie Zusatzfahrten im Schülerverkehr.
Die BRN Busverkehr Rhein-Neckar GmbH und die Südwestdeutsche Landesverkehrs-AG (SWEG) schränken im Rhein-Neckar-Kreis bereits ab dem kommenden Wochenende 18. Dezember (Freitagnacht) ihr Fahrtangebot im Busverkehr an Wochenenden in den Abend- und Nachtstunden ein.
Im Neckar-Odenwald-Kreis und im Main-Tauber-Kreis wird der gesamte Busverkehr ab dem kommenden Montag, 21. Dezember, auf den Ferienfahrplan umgestellt.
Der Rufbusverkehr der PalatinaBus in Sinsheim Nord im Verlauf der Linien 796 und 797 entfällt ab 21. Dezember 2020.
Sämtliche Einschränkungen im Spätverkehr gelten auch an Silvester.
Flächendeckend gelten die Einschränkungen und Umstellung auf den Ferienfahrplan bis voraussichtlich 10. Januar 2021.
Rheinland-Pfalz
Für die Dauer der Weihnachtsferien gilt ab dem 21. Dezember ebenfalls der Ferienfahrplan. Zudem entfallen ab dem Wochenende alle Spät- und Nachtverkehre ab ca. 23 Uhr. Ab 4. Januar 2021, dem offiziellen Schulbeginn in Rheinland-Pfalz, wird in vielen Bereichen (Ausnahme bilden die Stadtverkehre in Kaiserslautern und Pirmasens) wieder nach dem regulären Schulfahrplan unter Wegfall der Spät- und Nachtverkehre gefahren, damit die Schüler die Notbetreuungen mit dem ÖPNV erreichen können.
Die Stadt Kaiserslautern fährt bereits seit dem 16. Dezember 2020 nach dem Ferienfahrplan und wird ab dem 28. Dezember 2020 auf den Samstagsfahrplan umstellen. Die Nachtbusfahrten entfallen.
Die Stadt Pirmasens fährt bis auf weiteres nach dem Ferienfahrplan. Zusätzlich entfallen die Ruftaxilinien 2011, 2012 und 2013 um 23:45 Uhr ab Pirmasens Hbf.
Im Bereich der Kreisverwaltung Südwestpfalz sind die Ruftaxiangebote seit 02. November 2020 zwischen 21:00 Uhr bis 03:00 Uhr eingestellt. Betroffen sind hier die Linien 2551, 2552, 2553, 2555, 2556, 2561, 2562, 2563, 2571, 2575, 2576, 2577, 2581, 2582, 2585, 2586, 2587, 2590, 2591, 2592, 2593, 2594, 2595, 2596.
Am 24.12 und 31.12 wird nach dem Samstagfahrplan gefahren.
Hessen – Kreis Bergstraße
Im Kreis Bergstraße wird ab Samstag, 19. Dezember im Busverkehr bis zum Ferienende am 10. Januar 2021 der Ferienfahrplan angeboten. Darüber hinaus gibt es ab Freitag, 18. Dezember, Einschränkungen bis voraussichtlich 10. Januar 2021 im täglichen Spätverkehr und am Wochenende.
Auf allen Linien wird täglich spätestens ab 23 Uhr der Betrieb eingestellt. Zusätzliche Spätfahrten, die nur an Freitag- und Samstagabenden angeboten werden, werden komplett eingestellt. Die letzten Abfahrten aus den Städten Alsbach, Bensheim, Heppenheim und Weinheim erfolgen gegen 22 Uhr (Linien 646, 665, 667, 669, 681, 683, 684). Aus Viernheim und Worms finden die letzten Abfahrten gegen 21.30 Uhr statt (Linie 644), aus Hirschhorn bereits um 20.56 Uhr (Linie 685).
An Heiligabend und Silvester wird nach Samstagsfahrplan gefahren, es erfolgt jedoch ein früherer Betriebsschluss. An Heiligabend erfolgen die letzten Abfahrten aus den größeren Orten gegen 16 Uhr, an Silvester werden letzte Fahrtmöglichkeiten bis etwa 21 Uhr angeboten.
Ruftaxi-Grundangebot
Das Ruftaxi-Angebot im VRN stellt gerade bei den aktuellen Fahrplaneinschränkungen insbesondere in den Landkreisen Kusel, Neckar-Odenwald und Main-Tauber ein Grundangebot sicher.
In diesem Zusammenhang weisen wir ausdrücklich darauf hin, die jeweils in den Bundesländern bestehenden Ausgangsbeschränkungen zu beachten, die in Einzelfällen auch zu Abweichungen bei den im Fahrplan veröffentlichten Angeboten führen können. Bitte informieren Sie sich bei dringend notwendigen Fahrten rechtzeitig bei den jeweiligen Ruftaxiunternehmen.
Aktuelle Fahrplaninformationen – VRN-Service
Die Kunden werden gebeten, sich vor Fahrtantritt über die elektronischen Fahrplanmedien unter www.vrn.de oder der myVRN-App über die aktuelle Verkehrssituation und das mögliche Verkehrsangebot zu informieren.
Mund-Nasen-Schutz an Bahnhöfen, Haltestellen und in allen Bussen und Bahnen
Nach den Corona-Verordnungen der drei Bundesländer Rheinland-Pfalz, Hessen und Baden-Württemberg gilt nach wie vor in allen Bussen und Bahnen sowie an Haltestellen und Bahnhöfen aus Infektionsschutzgründen die Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung. Fahrgäste werden dringend gebeten, die geltende Maskenpflicht zu befolgen sowie die geltenden Abstands- und Hygieneregelungen zu beachten.
Verkehrsverbund Rhein- Neckar GmbH (VRN GmbH)
B 1 3-5
68159 Mannheim
Telefon: +49 (621) 10770-0
Telefax: +49 (621) 10770-170
https://www.vrn.de/
Pressesprecher
Telefon: +49 (621) 10770174
Fax: +49 (621) 10770-170
E-Mail: a.thiemann@vrn.de