Sun Contracting begutachtet Nachbesserungen in der EEG-Novelle: Durchbruch oder fauler Kompromiss?

Endlich ist sie da: Die lang ersehnte und unbedingt notwendige Nachbesserung für den EEG-Entwurf, der bereits 2021 in Kraft treten soll. Die Ergebnisse der Nachverhandlungen sind für CDU, CSU und SPD erfreulich – die SPD verkündet sogar einen Durchbruch. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) beäugt sie kritisch.

Ein starkes Signal für Klimaschutz, Beschäftigung und Energiewende sollen die Verhandlungsergebnisse aus dem Koalitionsausschuss sein. Damit der Ausbau der Erneuerbaren weiter Fahrt aufnehmen kann, mussten einige Missstände und Marktbarrieren aus dem EEG-Entwurf entfernt werden. Mit einer Anschlussregelung für EEG-Anlagen die am Ende der 20-jährigen Förderung stehen und mit einer Nachbesserung bei der EEG-Umlage auf Eigenverbrauch ist dies auch bestmöglich geschehen – zumindest laut der Verhandlungsrunde.

Anpassung an geltendes EU-Recht

Eine vorzeitige Anpassung an das ohnehin ab Mitte des Jahres 2021 geltende EU-Recht, nachdem der Eigenverbrauch von Solarstrom zumindest bis 30 Kilowattpeak nicht mit einer EEG-Umlage oder Steuern belastet werden darf, wurde in den Verhandlungsergebnissen mit aufgenommen. Die bisherige Grenze von 20 Kilowattpeak wird somit nach oben korrigiert. 2021 steht also im Zeichen einer bürgernahen und dezentralen Energiewende.

Unzureichende Ergebnisse

Als klimapolitisch unzureichend und unausgegoren wird diese Kompromisslösung, die in den Reihen der Koalitionspartner für Freude sorg, beim Bundesverband Solarwirtschaft bezeichnet. Die Zugeständnisse an die SPD haben zwar einige bürokratische Gemeinheiten aus dem EEG-Entwurf entfernt – das teilweise große Entgegenkommen an große Industriebetriebe verursacht einen bitteren Beigeschmack: Große Nachzahlungen eben jener fehlen.

Photovoltaik Contracting als Ergänzung

Als Ergänzung zum Photovoltaikausbau mit gewöhnlichen, von den Betreibern selbst finanzierten Photovoltaikanlagen, bietet die Sun Contracting Unternehmensgruppe Photovoltaik Contracting an. Damit schafft man die Möglichkeit, das finanzielle Risiko als Ausbaubremse zu beseitigen. Bei Photovoltaikanlagen, die als Contracting projektiert werden, trägt die Kosten für Material und Montage sowie auch für Service und Instandhaltung Sun Contracting. Der Contractingnehmer stellt lediglich eine Fläche oder ein Dach zum Bau und zum Betrieb der Anlage zur Verfügung – gegen eine Vergütung in Form von Miete oder Pacht.

Über die Sun Contracting AG

Die Sun Contracting AG und ihre Tochtergesellschaften sind seit 2012 operativ in der Photovoltaikbranche tätig und vor allem im deutschsprachigen Raum sehr erfolgreich. Besondere Bekanntheit erlangte die Unternehmensgruppe mit Photovoltaik Contracting. Derzeit hält die Sun Contracting Gruppe bei einer installierten und projektierten Photovoltaikleistung von 78 Megawattpeak in drei Ländern und 283 Photovoltaikanlagen, die als Contracting projektiert sind – fast die Hälfte davon in Deutschland. Zusätzlich zu Errichtung und Betrieb von Photovoltaikprojekten ist die Sun Contracting AG auch als Emittentin nachhaltiger Investments seit vielen Jahren sehr erfolgreich. Derzeit liegen vier Anleihen zur Zeichnung auf – wovon eine, die aktuellste der Emissionen, ganz besonders in Österreich hohe Relevanz hat: Der Sun Contracting Bearer Bond 2020. Die zweite Generation der depotfähigen Inhaberanleihe ist für Veranlagungen des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages lt. EStG geeignet und deshalb in besonderem Maß für Unternehmer spannend.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Sun Contracting AG
Landstrasse 15
FL-9496 Balzers
Telefon: +41 (44) 55100-40
http://www.sun-contracting.com

Ansprechpartner:
Victoria Nömayr
Telefon: +41 44 55 100 40
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel