­ Deutscher Feuerwehrverband appelliert: Böller- und Versammlungsgebote beachten

In diesem Jahr gilt ein generelles Verkaufsverbot für Böller – mit dieser Änderung der Sprengstoffverordnung soll die Zahl der Unfälle rund um Silvester reduziert werden, damit Rettungsdienst und Kapazitäten in den Krankenhäusern entlastet werden. „Wir begrüßen das Verbot, mit dem auch die Einsatzzahlen der Feuerwehren reduziert werden sollen“, erklärt Frank Hachemer, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV). An publikumsträchtigen Plätzen, die durch die jeweilige Kommune definiert werden, gilt generell Feuerwerksverbot. Pyrotechnik ist auch in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen untersagt; das Verbot gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser.

Hinzu kommen vielerorts Versammlungsverbote bzw. Ausgangssperren, die entsprechend auf Landesebene geregelt worden sind. „Wird bei der Feier im engsten Familienkreis Kleinstfeuerwerk verwendet, das ganzjährig verkauft werden darf, mahnen wir trotzdem zur Vorsicht: Beachten Sie die Verwendungshinweise. Wunderkerzen etwa gehören nicht unbeaufsichtigt in die Hände kleiner Kinder“, so Hachemer. Er warnt zudem vor dem Kauf illegaler Pyrotechnik oder dem Versuch der eigenen Herstellung: „Feuerwerk ist Sprengstoff!“

Um die Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren zu schützen, rät der DFV-Vizepräsident, Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen zu entfernen. „Halten Sie Fenster und Türen geschlossen!“, erklärt Hachemer. „Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe durch Feuerwehr und Rettungsdienst“, so der Vizepräsident.

Die Feuerwehren wünschen den Menschen in Deutschland einen geruhsamen und sicheren Jahreswechsel! ­­

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