Schnee und Eis auf Gehwegen müssen in Hamburg die Anlieger entfernen. Schnee muss sofort nach Ende des Schneefalls geräumt, Glätte unmittelbar nach Eintritt abgestreut werden (mindestens 1 m breit, bei starkem Fußgängerverkehr z. B. in Fußgängerzonen ggf. mehr, bei Eckgrundstücken bis zur Bordsteinkante). Auf Gehwegen dürfen keine Tausalze (z. B. Streusalz aus dem Baumarkt) verwendet werden, sondern nur abstumpfende Stoffe (z.B. feinkörniger Kies, Sand, Splitt, Blähton. Bei Schneefall oder Glättebildung nach 20 Uhr hat der Anlieger für seinen „Winterdienst“ auf dem Gehweg Zeit bis morgens 8.30 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9.30 Uhr.
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