„In der heute in Kraft getretenen Einreiseverordnung der Bundesregierung steht klipp und klar, dass Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus und in Risikogebiete im Ausland von der Testpflicht ausgenommen sind. Vor diesem Hintergrund brauchen die Beschäftigten und Unternehmen jetzt Rechtssicherheit. Die Testpflicht muss umgehend in Sachsen ausgesetzt werden“, sagte Schlimbach.
Sowohl Polen als auch Tschechien gelten als Risikogebiete, für die keine Testpflicht für Grenzgängerinnen und Grenzgänger gilt.
Gleichzeitig drohe mit der Einreiseverordnung durch die Einführung der neuen Kategorie der Hochrisikogebiete eine weitere Verschärfung für Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus diesen Hochrisikogebieten. Für Grenzgängerinnen und Grenzgänger drohe damit die Pflicht, sich alle 48 Stunden testen zu lassen.
„Unter diesen Voraussetzungen ist es nicht mehr möglich, täglich zur Arbeit zu pendeln. Auch gibt es keinerlei Kapazitäten für diese hohe Zahl an Tests“, so Schlimbach weiter.
In der Einreiseverordnung sei aber nicht klar definiert, was Hochrisikogebiete sind. Es sei lediglich angegeben, dass Gebiete mit einer 7–Tage Inzidenz von unter 200 nicht dazu zählen.
„Damit ist klar, dass unsere Nachbarregion Niederschlesien nicht in die Kategorie der Hochrisikogebiete fällt. Bei Tschechien besteht eine große Unsicherheit. Klar ist aber auch, dass der Bund den Behörden vor Ort die Möglichkeit lässt, Ausnahmen von der Testpflicht für Grenzgänger und Grenzpendler vorzunehmen. Davon muss die Staatsregierung umgehend Gebrauch machen, weil ansonsten die Pflicht zu einem Test alle 48 Stunden drohe“, so Schlimbach weiter.
Die Staatsregierung müsse nun umgehend und nicht erst nach Inkrafttreten der Testpflicht für Grenzgängerinnen und Grenzgänger in Sachsen handeln.
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