Mit den Zahlungen über insgesamt EUR 155 Mio. sind die wegen der sogenannten Cum-Ex-Aktiengeschäfte der Warburg Bank für die Jahre 2007 bis 2011 vom Finanzamt festgesetzten Steuern vollständig beglichen. Die vom Landgericht Bonn im März 2020 angeordnete Einziehung der Steuern ist damit erledigt.
Die Warburg Gruppe hat nun allein den gesamten Steuerbetrag gezahlt, obwohl Dritte die Geschäfte initiierten, abwickelten und große Profite erzielten, während die Warburg Gruppe nie die Absicht hatte, zu Unrecht von Steueranrechnungen zu profitieren.
Da M.M.Warburg & CO die steuerliche Einschätzung der Behörden, nach der sie für die gesamten Steuerforderungen vorrangig und allein in Anspruch zu nehmen sei, nicht teilt, geht sie gegen die Bescheide rechtlich vor. Gegen die Initiatoren, Abwickler und Profiteure der Geschäfte sind inzwischen Klagen auf Schadensersatz eingereicht worden. Die Warburg Gruppe vertraut auf eine zutreffende rechtliche Klärung in den Verfahren.
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