Alle 36 Kreise und kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz können maximal zwei Anträge stellen und bis zu vier Jahre lang mit insgesamt 220.000 Euro gefördert werden. Die Vorhaben können sich zum Beispiel an Kinder und Jugendliche aus suchtbelasteten oder psychisch belasteten Familien, Senioren oder Menschen mit Behinderungen richten. Dabei geht es darum, gesundheitsförderliche Verhältnisse in kommunalen Lebenswelten zu schaffen. Es sollen aber auch die individuelle Gesundheit und die Gesundheitskompetenz der Bürgerinnen und Bürger gestärkt werden. Die Vernetzung vor Ort und die Zusammenarbeit mit lokalen Kooperationspartnern wie Vereinen, Beratungsstellen, Nachbarschaftseinrichtungen oder Wohlfahrtsverbänden sind ausdrücklich erwünscht.
Erleichterungen bei der Antragstellung
Das Antragsverfahren für die Kommunen ist vereinfacht worden, um interessierten Städten und Landkreisen insbesondere mit Blick auf die aktuellen Herausforderungen durch die Pandemie den Zugang zum Förderangebot zu erleichtern.
Das GKV-Bündnis für Gesundheit hat in jedem Bundesland ein Programmbüro als zentrale Anlaufstelle für interessierte Kommunen eingerichtet. Dieses bietet persönliche Beratung zu den Fördervoraussetzungen und -kriterien an und beantwortet Fragen zur inhaltlichen Vorhabenausgestaltung. Kontaktdaten sowie alle Informationen und Antragsunterlagen finden Sie auf www.gkv-buendnis.de/programmbuero-RP.
Das Kommunale Förderprogramm des GKV-Bündnisses für Gesundheit wird von allen 105 gesetzlichen Krankenkassen getragen. Einen allgemeinen Überblick über das Kommunale Förderprogramm bietet die Seite https://www.gkv-buendnis.de/foerderprogramm/foerderangebote-im-ueberblick/ sowie die Seite www.gkv-buendnis.de generell über das GKV-Bündnis.
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