„FFP2-Masken schützen wirkungsvoll gegen das Coronavirus. Die Einführung einer Pflicht in Bus und Bahn sowie im Supermarkt ist sicherlich sinnvoll. Aber Menschen im Hartz-IV-Bezug und mit geringem Einkommen, die sich die regelmäßige Anschaffung von FFP2-Masken nicht leisten können, müssen zur Arbeit fahren und einkaufen können. Niedrigeinkommens- und Sozialleistungsbezieher_innen brauchen eine kostenlose Zuteilung von FFP2-Masken. Berechtigungsscheine können unbürokratisch von Sozialämtern und Krankenkassen ausgestellt werden. Die Kosten muss der Steuerzahler tragen.“
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